Grenzenloses Online-Shopping soll einfacher werden

In der EU soll grenzüberschreitendes Online-Shopping erleichtert werden. Regionale Schranken im Onlinehandel, sogenanntes Geoblocking, sollen weitgehend verbannt werden. Musik- und Videoplattformen sowie Streamingdienste sind allerdings ausgenommen. Darüber hinaus müssen Unternehmen zwar europaweit verkaufen, nicht aber liefern.

Grenzüberschreitendes Online-Shopping soll im gesamten EU-Raum vereinfacht werden. Darauf zielt eine Verordnung ab, die das Europaparlament verabschiedet hat. Sie soll vor allem das sogenannte Geoblocking weitgehend aus dem Internethandel verbannen. In Kraft treten sollen die neuen Vorschriften in neun Monaten - also noch vor Jahresende.

Große Onlinehändler profitieren vom Geoblocking

Bisher können Onlinehändler mit Hilfe des Geoblockings den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet, wo die Preise womöglich höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops, die in den unterschiedlichen EU-Staaten zu unterschiedlichen Preisen handeln.

Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Kunden beim Online-Shopping nicht mehr wegen ihres Wohnortes diskriminiert werden. Auch sollen für Internetkunden im Ausland die gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie für ortsansässige Konsumenten. Dies gilt für den Kauf von Waren wie Kleidung und Möbeln, sowie für Dienstleistungen wie das Mieten einer Ferienwohnung oder eines Leihwagens.

Netflix und Co sind von Neuregelung ausgenommen

Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter, etwa Filme, Musik oder Bücher. Damit sind auch Streamingdienste wie Amazon oder Netflix von den neuen Regeln vorerst nicht betroffen. Außerdem müssen Firmen im EU-Ausland ihre Waren zwar europaweit verkaufen, sind aber weiterhin nicht zur Lieferung verpflichtet. Wer also beispielsweise in Österreich online ein Möbelstück aus Deutschland erwirbt, muss dieses gegebenenfalls selbst abholen oder die Lieferung über eine Spedition organisieren.

Der ÖVP-Europaabgeordnete Othmar Karas begrüßt die neue Regelung. Elektronische Geräte, Konzerttickets und viele Online-Dienstleistungen könnten bald EU-weit im Internet gekauft werden. Dabei werde die Zahlungsart frei wählbar sein. Es dürfe zum Beispiel nicht mehr eine Kreditkarte vorgeschrieben werden, die in einem bestimmten Land ausgegeben wurde, so Karas.

Kritik an den zahlreichen Ausnahmeregelungen

Josef Weidenholzer, Vizepräsident der Sozialdemokraten im EU-Parlament, sieht zwar einen wichtigen Etappensieg, kritisiert aber die zahlreichen Ausnahmeregelungen, etwa für Streamingdienste. Die NEOS-Abgeordnete Angelika Milnar spricht von einem „wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU“. Sie fordert weitere Maßnahmen zur Bildung eines „echten digitalen Binnenmarkts“. Der FPÖ-Abgeordnete Franz Obermayr befürchtet hingegen hohe administrative Kosten für Betreiber von Onlineshops. Obermayr erwartet vor allem Wettbewerbsnachteile für klein- und mittelständische Unternehmen.

Aus der Sicht des Grün-Abgeordneten Michel Reimon haben sich die Konzernlobbys durchgesetzt. Auch er kritsiert die Ausnahmeregelungen für Musik-, Video- und Streamingdienste. Europäische Konsumentinnen und Konsumenten würden weiterhin die Meldung „Nicht in Ihrem Land verfügbar“ erhalten, wenn es um Musik, E-Books, Onlinespiele oder Videos gehe. Von einem Ende des Geoblockings könne daher keine Rede sein, so Reimon.

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