Wie das Handy im Schnee überlebt
Smartphone in Innentaschen tragen
Bei Minusgraden geht das Gerät zwar nicht kaputt, allerdings verlangsamt sich die Leistung - es fällt in eine Art Kältestarre. So arbeitet der Prozessor langsamer und das Display reagiert verzögert. Außerdem entlädt sich der Akku bei niedrigeren Temperaturen schneller. Das gilt auch für mobile Zusatzakkus, sogenannte Powerbanks.
Handynutzer sollten ihr Smartphone daher möglichst warm halten und bevorzugt nicht in den Außentaschen der Jacke tragen, sondern besser nah Körper wie etwa in der Hosentasche oder der Jackeninnentasche. Mittels Kopfhörern und Sprachsteuerung lässt sich telefonieren, ohne dass das Gerät aus der Tasche genommen werden muss.
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Temperaturschwankungen vermeiden
Wer sein Telefon zusätzlich vor Stürzen, Nässe, Kälte und Schmutz schützen will, sollte eine spezielle Hülle verwenden, etwa aus Neopren. Außerdem sollte das Handy nie im Auto liegenbleiben, denn dort ist es schnell genauso kalt wie draußen.
Nicht nur Minusgrade setzen den Geräten zu, sondern auch ständige Temperaturschwankungen. Wer aus der Kälte in die warme Hütte kommt, sollte dem Akku eine Aufwärmzeit gönnen, bevor er aufgeladen wird, rät der deutsche Branchenverband Bitkom. Dazu darf das Handy aber nicht auf die Heizung gelegt oder mit dem Fön bearbeitet werden. Erst wenn sich das Handy normal warm anfühlt, sollte es an ein Ladegerät angeschlossen werden.
Nasse Geräte langsam trocknen lassen
Fällt das Handy in den Schnee oder bildet sich im Inneren Kondenswasser, können Bauteile beschädigt werden. Das führt zu Störungen oder Ausfällen. Als erste Maßnahme sollten Handynutzer ihr Gerät ausschalten und es dann in Ruhe trocknen lassen. Wenn möglich sollte der Akku entfernt und das Gerät anschließend mit geöffnetem Batteriefach der warmen Zimmerluft ausgesetzt werden.
AFP/Jewel Samad
Viele Handys haben allerdings einen fest verbauten Akku, dann hilft nur noch der Reparaturservice, wenn trotz Ausschaltphase das Kondenswasser nicht verschwindet. Ein durch Schnee verursachter Schaden gilt meist als Wasserschaden oder Feuchtigkeitsschaden - und wird üblicherweise von einer Geräteversicherung nicht gedeckt.
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Publiziert am 07.02.2018