Schneechaos: Welche Kosten Urlauber zurückbekommen
Seit einigen Tagen hat der Schnee große Teile Österreichs fest im Griff. Die Lage entspannt sich langsam, in Tirol wurde die Lawinengefahr mittlerweile von „groß“ auf „erheblich“ gesenkt. Jedoch waren Tausende Urlauber in den vergangenen Tagen eingeschneit und konnten weder vor noch zurück.
Bei Pauschalreisen zahlt Veranstalter Mehrkosten
Urlauber, die Opfer der dramatischen Wettersituation geworden sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen zumindest die Möglichkeit, den finanziellen Schaden zu mindern, meint Juristin Laura Ruschitzka vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegenüber help.ORF.at.
Grundsätzlich müsse man zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Reisen unterscheiden, so die Juristin. Bei Pauschalreisen müsse der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass die Reise wie vereinbart stattfinden kann. Er müsse also auch allfällige Mehrkosten wie Umbuchungen und Transportalternativen tragen. Den Reisenden dürfe hier keinesfalls ein finanzieller Schaden entstehen, so Ruschitzka.
APA/EXPA/LUKAS HUTER
Auch Individualtouristen haben Chance auf Erstattung
Wer sich die Reise selbst organisiert hat, bekommt nur dann Geld zurück, wenn sein Urlaubsdomizil gar nicht erreichbar ist, also auch nicht über Umwege. Wer seinen Urlaub absagt, obwohl die Anreise zwar mühsam, aber möglich wäre, muss die vereinbarten Kosten für die Unterbringung übernehmen oder Stornogebühren zahlen. Zumindest dann, wenn der Hotelier das Zimmer inzwischen nicht an andere Gäste weitergeben konnte.
Auch bei zusätzlichen Kosten, die durch ein Schneechaos entstehen können, sind Pauschalreisende besser abgesichert. Sie bekommen im Zweifelsfall Geld vom Reiseveranstalter zurück. Wer die Reise individuell gebucht hat, werde solche Kosten selbst tragen müssen, so die Expertin.
Forderungen rasch geltend machen
Wenn der vorab gebuchte Skipass nicht genutzt werden konnte, sind Pauschalreisende ebenfalls im Vorteil. Diese Kosten muss der Reiseveranstalter übernehmen. Individualtouristen werden auch hier auf den Kosten sitzen bleiben, so Ruschitzka. Das gelte für alle zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen des Urlaubs gebucht wurden.
Betroffenen rät der VKI, mit Hilfe von Fotos und Zeugen die Umstände des verpatzten Skiurlaubs genau zu dokumentieren. Mögliche Forderungen sollte man so rasch wie möglich bei den betreffenden Hotels oder Reiseveranstaltern geltend machen.
- Wie Niki-Passagiere zu ihrem Geld kommen
- Rennen abgesagt: Kein Geld zurück vom ÖSV
- Bargeldlos beim Ski-Opening: Die Tücken des Plastikgeldes
Publiziert am 24.01.2018