VKI fordert Gewährleistung ohne Nebenkosten

Wenn Kunden ihr Recht auf Gewährleistung geltend machen wollen, sind sie oft mit Gebühren, etwa für einen Kostenvoranschlag zur Feststellung des Mangels, konfrontiert. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fordert, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) dieser Praxis einen Riegel vorschiebt.

Im Elektrogerätehandel wird Kunden oft durch Klauseln das kostenlose Gewährleistungsrecht vorenthalten, kritisiert der VKI. In einer solchen Causa - gegen e-tec electronic - hat der VKI nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Linz in zweiter Instanz recht bekommen; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Klarheit sollte der Oberste Gerichtshof schaffen, fordert der VKI.

100 Euro für Kostenvoranschlag

Eine Klausel in den Kundendienstaufträgen von e-tec besagte laut VKI, dass bei Geräten ohne Garantie oder mit mechanischer Beschädigung ein Kostenvoranschlag in Höhe von 100 Euro verrechnet wird. Durch diese Klausel müsse der Kunde, wenn er seine Gewährleistungsrechte wahrnehmen wolle, jedenfalls 100 Euro zahlen - unabhängig davon, wann der Mangel auftritt und ob der Elektrohändler für den Mangel im Rahmen der Gewährleistung einzustehen habe. Dies bedeute, dass der Kunde seine ihm gesetzlich uneingeschränkt zustehenden Rechte nur kostenpflichtig geltend machen könne, so der VKI am Dienstag.

„Wir wollen von der höchsten Instanz - vom Obersten Gerichtshof (OG) - Rechtsprechung zu diesem Thema bekommen“, wünscht sich Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI: „Denn dann bestünde Klarheit.“

Mehr zum Thema: