Streit um versteckte Mängel bei Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagenhändler werben im Internet mit tollen Fotos und verlockenden Preisen. Ob das Auto das Geld auch wert ist, stellt sich oft erst beim Check in der Werkstatt heraus. Was aber, wenn ein Ankaufstest versteckte Mängel findet, der Händler diese aber bestreitet? Wie Konsumenten Ärger beim Gebrauchtwagenkauf vermeiden können.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Der rasante Wertverlust von Neuwagen lässt viele Interessenten auf dem Gebrauchtwagenmarkt suchen. Mehr als 850.000 gebrauchte PKW wurden im Vorjahr in Österreich neu zugelassen.

Defekte Bremsen bei Ankaufstest

Auch ein Konsument aus Wien versuchte sein Glück auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Er stieß dabei auf ein Inserat des Autohauses Opel-Sulzbacher in Traun (Oberösterreich). Darin wurde ein Opel Zafira, Erstzulassung 8/2016, rund 20.000 Kilometer Laufleistung, scheckheftgepflegt, zum Preis von 19.900 Euro angeboten. Der Wiener machte sich auf den Weg nach Traun, um sich das Fahrzeug näher anzusehen. Beim Ankaufstest durch den ÖAMTC in Linz gab es dann eine böse Überraschung.

Ein fabriksneuer Opel Zafira bei der Motorshow IAA in Frankfurt 2011

Daniel Roland / AFP

Opel gehört zu den beliebtesten Marken bei Gebrauchtwagen in Österreich

„Der ÖAMTC-Mechaniker stellte bereits nach wenigen Minuten erhebliche Mängel fest“, so der Konsument. Die Ovalität der Bremsen sei nicht in Ordnung gewesen, die Bremsscheiben also verzogen und die Bremsleitungen stark verrostet. Dazu sei noch eine defekte Scheibenwaschanlage und eine Reihe leichterer und wertmindernder Mängel gekommen, die alle nicht im Inserat erwähnt waren, wie Dellen und ein verdächtiges Geräusch beim Turbolader.

Was „scheckheftgepflegt“ bedeutet

„Besonders geärgert hat mich, dass das Auto als ‚scheckheftgepflegt‘ angeboten worden war. Da stellt sich schon die Frage, was ‚scheckheftgepflegt‘ bedeutet“, so der enttäuschte Interessent. Er beschwerte sich beim Händler und bei Opel, warum er nicht vorher auf diese Mängel hingewiesen worden sei. Auch help.ORF.at bat um Stellungnahme. Das Autohaus Sulzbacher schrieb: „Weil keine schweren Mängel bestanden haben. Ich denke, dass es sich bei diesem Prüfbericht um ein Fehlurteil eines ÖAMTC-Mechanikers handelt“. Opel sah ebenfalls keine Mängel an dem Auto: „Das Fahrzeug weist für das Alter und die Laufleistung normale Gebrauchsspuren auf“.

Der ÖAMTC bestreitet, dass hier ein Fehlurteil vorliege. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer räumt aber ein, dass ein Händler eventuell ohne Messgerät nicht genau feststellen könne, ob eine Bremsscheibe verzogen ist. Sein Fazit: „Der Konsument hat hier ganz richtig gehandelt, nämlich das Fahrzeug vor Unterzeichnung des Kaufvertrages einmal gründlich anschauen zu lassen“. Ein solcher Ankaufstest prüft, ob das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher ist und, ob es Vorschäden oder Abnützungserscheinungen gibt.

Besser zu zweit zum Autokauf

ÖAMTC-Experte Hoffer rät, zum Autokauf eine zweite Person mitzunehmen, die sich idealerweise mit Fahrzeugen auskennt. „Man kann sich regelrecht verlieben in ein Fahrzeug, so dass man alles durch eine rosarote Brille sieht und wesentliche Details ausblendet.“ Eine zweite Meinung könne hier Konsumenten vor unüberlegten Spontankäufen bewahren.

KFZ-Mechaniker bei der Kontrolle des Motorraumes in einer Werkstatt

APA/Helmut Fohringer

Ein Ankaufstest bringt Klarheit über den Zustand des Gebrauchtwagens

Wer sich nach einer gründlichen Überprüfung tatsächlich für ein Auto entscheidet, braucht nur noch den Kaufvertrag zu unterschreiben. Der ÖAMTC empfiehlt standardisierte Verträge, wie sie die Wirtschaftskammer und die Autofahrerorganisationen ÖAMTC und ARBÖ anbieten. Bei selbst aufgesetzten Verträgen bestehe das Risiko, über den Tisch gezogen zu werden.

Händler muss Mängel offenlegen

Gebrauchtwagen, die als „scheckheftgepflegt“ angeboten werden, sollten auch die vom Hersteller vorgeschriebenen Servicewartungen aufweisen, so Hoffer. Sie dürften nur jene Mängel haben, die bei einem Fahrzeug dieses Alters auch üblich sind. Bei dem Opel Zafira, für den sich der Konsument aus Wien interessierte, steht hier Aussage gegen Aussage.

Generell gelte, dass ein Händler verpflichtet sei, Mängel offenzulegen, noch dazu, wenn er mit dem Hinweis ‚servicegepflegt‘ den Anschein erweckt, das Auto sei in einem Topzustand, so der Jurist. Darüber hinaus bestehe für Händler auch die Verpflichtung, versteckte Mängel zu finden und darauf hinzuweisen.

Stellt sich das Traumauto erst nach dem Kauf als Schrottkiste heraus, haben Käufer ein Jahr lang Zeit, Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler zu verlangen, damit die Mängel repariert werden. Allzulange sollte man damit aber nicht warten. Denn nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Defekt schon bei der Übergabe vorhanden war und das könnte schwierig werden.

Karin Fischer, help.ORF.at

Link:

Mehr zum Thema: