AK: Banken und Air Berlin verärgerten die Burgenländer

Die Arbeiterkammer (AK) Burgenland zieht Jahresbilanz. 9.188 Anfragen wurden 2017 bearbeitet. Die meisten davon hatten Negativzinsen oder die Air-Berlin-Pleite zum Thema. Eine bedenkliche Entwicklung gebe es außerdem bei Inkassogebühren, so die AK in einer Aussendung.

Die Konsumentenschützer der AK Burgenland haben im vergangenen Jahr 9.188 Anfragen erhalten, in 728 Fällen sei es auch zu Interventionen gekommen. Insgesamt 210.320 Euro konnte man den Verbrauchern dabei ersparen, sagt Christian Koisser, Leiter des AK-Konsumentenschutz. Die meisten Anfragen habe es zu Finanzdienstleistungen gegeben.

„Banken lassen sich bei Zinsrückzahlungen Zeit“

Im Jahr 2016 hätten diese noch Platz drei beim Ranking der Anfragen eingenommen, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Hauptverantwortlich für den Anstieg war laut Koisser die Problematik der Negativzinsen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Vorjahr festgestellt, dass Banken tausende Kunden benachteiligt hatten, indem sie vertragswidrig Zinsvorteile nicht weitergegeben hatten. Viele Betroffene wären dadurch verunsichert gewesen.

Gleichzeitig hätten sich die Banken bei der Rückzahlung der zu viel einbehaltenen Zinsen sehr viel Zeit gelassen, so Koisser. An die Kunden würden die Banken finanzielle Belastungen wesentlich schneller weitergeben, meint der AK-Experte.

Air-Berlin-Pleite: Viele Passagiere haben Geld verloren

Im Reisebereich hätten Insolvenzen bei Fluglinien, wie etwa der Air Berlin, die Anfragen in die Höhe getrieben. Viele Reisende, die Flüge bereits bezahlt hatten, würden dadurch um ihr Geld umfallen. Daher brauche es auch bei Fluglinien eine Insolvenzabsicherung, meinte Koisser.

Unangenehm aufgefallen wären die Anfragen zu Inkassogebühren. Hier habe sich inzwischen eine „regelrechte Industrie“ gebildet, welche möglichst viel Geld aus den Betroffenen herausholen wolle, so Koisser. Der Konsumentenschutz-Leiter präsentierte eine Inkasso-Mahnung, die sich auf rund 122 Euro hochgeschaukelt hatte - bei einem Warenwert von drei Euro.

AK fordert Recht auf Sammelklage

Erfreulich sei hingegen die Entwicklung im Bereich der Telekommunikation. Durch die Einführung einer Kostenbeschränkungsverordnung sei die Zahl der Anfragen gesunken. Kritisch merkte Koisser hingegen an, dass die geforderte Möglichkeit einer Gruppenklage im Programm der neuen Bundesregierung nicht vorgesehen sei. Die Arbeiterkammer werde bei den Gruppenklagen, bei den Inkassogebühren sowie bei der Überarbeitung des Gewährleistungsrechts „weiter dran bleiben“, so AK-Präsident Michalitsch.

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