Was sich 2018 für Konsumenten ändert

Das Jahr 2018 hat für Konsumentinnen und Konsumenten einige Neuerungen im Gepäck. Mit Jahresbeginn starten europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr, Neuwagen müssen ab dem Frühjahr über das Notrufsystem eCall verfügen und Urlauber, die ihre Reisen im Internet selbst zusammenstellen, profitieren ab Juli von verbesserten Rahmenbedingungen.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Erstmals Digitalvignette für das Auto

Autofahrern erspart die neue digitale Autobahnvignette ab Jänner das Aufkleben und vor allem das lästige Abkratzen. Sie bietet außerdem den Vorteil, dass im Falle eines Scheibenbruchs keine Ersatzvignette mehr nötig ist. Die Kosten der Digitalvignette liegen wie bei der Klebevariante bei nun 87,30 Euro für eine Pkw-Jahresvignette.

Ein Verkehrsschild weist auf der Autobahn auf die in Österreich geltende Maut auf Schnellstraßen und Autobahnen hin

APA/dpa/Matthias Balk

Erstmals muss die Vignette dieses Jahr nicht mehr geklebt werden

Aber Achtung, aufgrund des Rücktrittsrechts bei Onlinekäufen gilt die digitale Vignette frühestens am 18. Tag nach dem Kaufdatum. Damit die Vignette ab 1. Februar gültig ist, muss sie also bis spätestens 14. Jänner gekauft werden. Kontrolliert wird die digitale Mautzahlung von der Asfinang mittels automatischer Kennzeichenerfassung - mehr dazu in Verwirrung über Wartefrist bei digitaler Autobahnvignette.

Notrufsystem eCall in Neuwagen Pflicht

Ab 31. März müssen Neuwagen über das Notrufsystem eCall verfügen. Bei einem Unfall setzt das System automatisiert einen Notruf an die einheitliche europaweite Notrufnummer 112 ab, und teilt den Standort des Fahrzeugs, die Fahrtrichtung, den genauen Unfallzeitpunkt sowie den Fahrzeugtyp mit. Die Zeit zwischen einem Autounfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte soll so stark verkürzt werden. Kritik gibt es aber noch an den fehlenden Datenschutzregeln - mehr dazu in Fehlender Datenschutz bei Autonotruf „eCall“.

Schaden bei Kontomissbrauch auf 50 Euro begrenzt

Wer im neuen Jahr Geld abheben möchte, muss nicht mehr darauf achten, ob der Bankomat kostenpflichtig ist oder nicht. Ab 2018 muss die Bank, bei der man das eigene Konto hat, nämlich alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die Automatenbetreiber wie Euronet für Geldbehebungen verlangen. Ob die Institute versuchen werden, das Geld wiederum mit Entgelterhöhungen von ihren eigenen Kunden zurückzuholen, bleibt abzuwarten.

Ab 13. Jänner gelten neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Bankkunden haften dann bei Missbrauch der Bankomat, Kreditkarte oder des Onlinebankings nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden. Bisher waren es bis zu 150 Euro.

500-Euro-Geldscheine

APA/Barbara Gindl

Der 500er wird bald nicht mehr gedruckt

500-Euro-Schein verschwindet

Um Geld innerhalb der Eurozone schneller übermitteln zu können, werden ab November Echtzeitüberweisungen möglich. Derzeit dauern Überweisungen noch mindestens einen Tag, mit dem neuen System sollen sie augenblicklich durchgeführt werden. Die Banken verlangen allerdings eine Gebühr für das schnellere Service. Wie viel ist noch nicht bekannt.

Der 500-Euro-Schein, ein ohnehin nicht gerade weit verbreitetes Zahlungsmittel, wird im täglichen Leben noch seltener werden. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, die Ausgabe der Scheine Ende 2018 einzustellen. Stattdessen sollen mehr 200-Euro-Scheine gedruckt werden. Alle im Umlauf befindlichen 500er bleiben aber unbegrenzt gültig.

Elektronische Überweisungen bei CT und MRT

Für Steuerzahler bringt das Jahr 2018 eine bürokratische Erleichterung. Nach der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, die seit heuer etwa einer Million Steuerpflichtigen auch ohne Ausfüllen von Formularen Geld zurück von der Finanz bringt, fließen ab 2018 bestimmte Sonderausgaben wie Kirchenbeiträge, Spenden und freiwillige Weiterversicherung automatisiert in den Einkommensteuerbescheid ein.

Im Gesundheitsbereich bringt das Jahr 2018 den Anfang vom Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt - wenn auch erst sehr eingeschränkt. Einige Verordnungen und Überweisungen können künftig elektronisch abgewickelt werden. Der Patient benötigt nur mehr die E-Card. In einem ersten Schritt werden zum Beispiel Zuweisungen zur Computer-, und Magnetresonanztomographie papierlos durchgeführt.

Medikamente im Regalen einer Apotheke

APA/dpa/Daniel Reinhardt

Der Apotheker hat mit der E-Medikation einen genauen Überblick, was der Patient alles einnimmt

Medikamenten-Datenbank startet in fünf Ländern

Gestartet wird auch die E-Medikation - vorerst in fünf Bundesländern. In der neuen Medikamenten-Datenbank werden vom Arzt verordnete und auch rezeptfreie Mittel, die in der Apotheke gekaufte werden, ein Jahr lang gespeichert. Patienten müssen dann auch in der Apotheke die E-Card einstecken. Ziel ist es, unbeabsichtigte Wechselwirkungen und Mehrfachverschreibungen zu verhindern.

Urlauber, die ihre Reisen im Internet selbst zusammenstellen, profitieren ab Juli von verbesserten Rahmenbedingungen. Werden mehrere verschiedene Leistungen wie Hotel, Ausflüge und Mietwagen im Paket gebucht, ist man bei Reisemängeln oder auch im Fall einer Insolvenz besser geschützt.

Streamingdienst auch im Urlaub nutzen

Bei Reisen innerhalb der EU, können Streamingdienst-Nutzer ihr Abo künftig wie von zuhause gewohnt nutzen. Die bislang üblichen Ländersperren fallen durch eine EU-Verordnung weg. Ab Mitte März können Abonnenten dann ihre Lieblingsfilme und Serien auf Netflix, Amazon Video und Sky Go auch während des Urlaubs schauen.

Beate Macura, help.ORF.at