Die Tücken beim Gutscheinschenken

Ganz Österreich bekommt heuer zu Weihnachten Gutscheine. Sie sind die Rettung, wenn sich Spätentschlossenen zu viel Zeit gelassen haben und die zündende Idee für ein Geschenk fehlt. Gutscheine sind praktisch, haben aber auch ihre Tücken. Mit einer paar Tipps lassen sich spätere Enttäuschungen vermeiden.

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Die Österreicher beschenken im Durchschnitt zu Weihnachten sechs Personen. Das durchschnittliche Budget dafür beträgt 370 Euro. Bloß keine Überraschung bei der Bescherung, denken sich manche und verschenken Gutscheine. Sie gelten zwar mitunter als fantasielos, werden aber auch heuer wieder am liebsten verschenkt, so eine Studie im Auftrag der Wirtschaftskammer.

Unpassendes auch bei Gutscheinen

Mit einem Gutschein kann man eigentlich nichts falsch machen, dennoch wird manchmal danebengegriffen. „Auch wenn man einen Gutschein schenkt, sollte man auf die Vorlieben der Beschenkten Rücksicht nehmen“, so Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenabteilung bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Man sollte also vorher überlegen, ob der Beschenkte mit diesem Gutschein überhaupt etwas anfangen kann. Wer etwa kein Heimwerker ist, wird sich kaum über einen Gutschein vom Baumarkt freuen.

Eine Frau trägt Weihnachtseinkäufe

APA/BARBARA GINDL

Oft keine einfache Sache, das passende Geschenk zu finden

Wichtig ist auch, wie lange ein Gutschein gültig ist. Es gibt befristete und unbefristete Gutscheine. „Bei Gutscheinen, die nur ein Jahr befristet sind, sollte man hellhörig werden“, so die Konsumentenschützerin. Denn das sei in der Regel unzulässig. Prinzipiell gilt ein Gutschein 30 Jahre lang, wenn gar keine Befristung vermerkt ist. Oft werden aber auch Gutscheine mit viel kürzerer Gültigkeitsdauer verkauft.

Zu kurze Fristen zum Einlösen

„Wenn man diese Frist einschränken möchte, dann geht das nur unter bestimmten Rahmenbedingungen“, so Zgubic. Ansonsten würde der Käufer gröblich benachteiligt, denn er hat bereits für eine Leistung bezahlt, die erst später konsumiert wird. Der Gesetzgeber legte sich hier nicht auf genaue Fristen fest, im Streitfall muss das Gericht entscheiden. So war zum Beispiel die Befristung von Thermengutscheinen auf zwei Jahre unzulässig, die Befristung von Reisegutscheine auf fünf Jahren hingegen in Ordnung.

Die Frist darf auch nicht so kurz sein, dass es de facto unmöglich wird, den Gutschein einzulösen, etwa weil ein Restaurant ständig ausreserviert ist. Einzige Ausnahme: Gratisgutscheine von Unternehmen dürfen auch nur sehr kurz gültig sein. Das gilt etwa für Rabattgutscheine, die beim Kauf einer bestimmten Ware zu einem Preisnachlass berechtigen und für Gutscheine für eine Gratiskaffee im Möbelhaus. Das wird sich aber kaum auf dem Gabentisch finden.

Vorsicht bei Gutscheinplattformen

Wer zu Weihnachten Gutscheine verschenkt, sollte unbefristete nehmen, das erspart Ärger, rät die AK-Expertin. Fast jedes Unternehmen bietet inzwischen solche Gutscheine an, meist in Papierform, oft auch als Plastikkarte.

Gutscheine verschiedener Handelsketten

APA/dpa/Malte Christians

Gutscheinkarten als beliebtes Geschenk zu Weihnachten

Vorsicht sei bei Gutscheinplattformen geboten, so Zgubic. Diese Plattformen sind reine Vermittler und haften nur, wenn die Leistung gar nicht erbracht wird. Nur in diesem Fall bekämen Konsumenten ihr Geld zurück. War die Leistung mangelhaft muss man sich an den Aussteller des Gutscheins wenden, also die Partnerbetriebe der Plattform, und da könne es schon vorkommen, dass man im Kreis geschickt werde.

Gutscheine nicht verstauben lassen

Trotzdem sind Gutscheine praktisch, denn auch die meisten Beschenkten freuen sich darüber, wie eine Erhebung im Auftrag des Onlinehandels zeigt. Sie können sich selbst aussuchen, was sie möchten und sich damit auch Zeit lassen, aber nicht allzu lange. Denn leicht werden Gutscheine verlegt oder man vergisst, dass man sie besitzt. Geht ein Unternehmen in Konkurs, ist auch das Geld weg. „Und natürlich verliert ein Gutschein über die Jahre den Wert durch die Inflation“. warnt die AK-Expertin.

Tatsächlich bekommt man für Wertgutscheine, die auf einen bestimmten Eurobetrag lauten, in 15, 20 Jahren weniger für sein Geld. Der Wert von Leistungsgutscheinen – etwa für eine Übernachtung im Hotel, eine Massage oder eine Ballonfahrt – steigt im selben Zeitraum. Das ist auch der Grund, warum diese Gutscheine meist kürzer befristet sind.

Selbst gebastelte Gutscheine und Bargeld schenken

Findet sich mit dem Gutschein im Geschäft nichts Passendes und man möchte eine Barablöse, hat man Pech. Es gibt keinen Anspruch darauf, das Geld zu bekommen. Auch wenn weniger ausgegeben wird, als der Gutschein wert ist, gibt es meist nur eine neue Gutschrift über den Restbetrag und kein Bargeld. Geht der Gutschein verloren, ist auch das Geld verloren.

Weihnachtliche Dekoration

APA/dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger

Auch selbst gebastelte Geschenkgutscheine und Bargeld sind willkommen

Einen abgelaufenen Gutschein sollte man nicht wegwerfen, sondern versuchen, ihn trotzdem einzulösen, rät der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Viele Firmen verlängern Gutscheine auch. Wer sich beim Weihnachtsgeschenk Probleme ersparen will, kann auch einfach kreativ sein und einen selbst gebastelten Gutschein überreichen. Bargeld liegt übrigens in der Beliebtheit gleich hinter den Gutscheinen, wollen Konsumforscher herausgefunden haben.

Karin Fischer, help.ORF.at

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