Rennen abgesagt: Kein Geld zurück vom ÖSV

2.500 Skifans aus der ganzen Welt reisten am Sonntag, den 29. Oktober nach Sölden zum Auftakt der Skisaison. Doch der Riesentorlauf wurde wegen Sturms kurzfristig abgesagt. Geld zurück gab es nicht, der Österreichische Skiverband (ÖSV) weigerte sich, den Ticketpreis zu erstatten. Zu Unrecht, wie die Arbeiterkammer (AK) Steiermark feststellte.

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Wie viele andere Fans fuhr ein Steirer mit seiner Familie nach Sölden zum Auftakt der Skisaison. Für drei Tickets hatte er 175 Euro bezahlt. Noch am Tag zuvor hatte man ihm telefonisch versichert, dass das Rennen trotz schlechter Wetterprognosen stattfinden würde. Erst vor Ort erfuhr er von der Absage.

AK sieht rechtswidrige Klausel

Zurück in der Steiermark wollte sich der Skifan das Geld für die Eintrittskarten zurückholen. Auf der Webseite des ÖSV stand in großen Lettern, dass es keine Rückerstattung der Tickets geben werde. Auch telefonisch bekam der Konsument dieselbe Information. Daraufhin wandte er sich an die AK Steiermark.

AK-Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser fand in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ÖSV beim Thema Komplettabsage eine Klausel, die sie als rechtswidrig einstufte. „Das ist so umfassend formuliert, dass egal aus welchem Grund das Rennen abgesagt wird, die Konsumenten nie den Kaufpreis zurückbekommen sollen“, so die Juristin. Das gesamte Risiko des Veranstalters werde damit auf die Besucher übertragen. Damit verstoße die Klausel gegen die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, so Schrittwieser.

Geld zurück nur auf Anfrage beim ÖSV

In einem Schreiben der AK Steiermark wurde der Österreichische Skiverband ersucht, den Kartenpreis des Konsumenten zurückzuerstatten. In seiner Antwort verteidigte der ÖSV die Rechtsgültigkeit seiner AGBs. Man würde aber für dieses Rennen eine Ausnahme machen und das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen.

Abbauarbeiten nach Absage des Riesentorlaufs der Herren am 29. Oktober 2017 am Rettenbachferner in Sölden

APA/EXPA/Johann Groder

Heftige Sturmböen zwangen zur Absage des Riesentorlaufs in Sölden

Insgesamt sind nach Angaben des ÖSV rund 2.500 Skifans von der Absage betroffen. Im Vorverkauf hätten diese für ihre Tickets insgesamt über 56.000 Euro bezahlt. Ob abgesehen von dem Steirer auch anderen Konsumenten ihre Ticketpreise wieder zurückerhalten werden, wollte der ÖSV in einer schriftlichen Stellungnahme nicht bekannt geben. Das Rennen sei wetterbedingt und somit aus Gründen „höherer Gewalt“ abgesagt worden. Man sei aber bereit, jedem Besucher auf Anfrage den Ticketpreis zu erstatten. Die AGBs befänden sich im Zuge der Vorbereitungen auf die WM in Seefeld bereits in Überarbeitung, so der ÖSV.

Enttäuschter Skifan schon einmal abgeblitzt

Betroffene, denen es nicht gelingt auf direktem Weg beim ÖSV ihren Kartenpreis zurück zu bekommen, empfiehlt AK-Expertin Schrittweiser, sich an die Arbeiterkammer oder eine andere Konsumentenschutzeinrichtung zu wenden. Vom Österreichischen Skiverband erwartet sich die Juristin in Zukunft, dass rechtskräftige AGBs veröffentlicht und auch rechtskonform angewendet werden. Die Besucher sollten bei Absage eines Rennens in jedem Fall ihr Geld zurückbekommen, so Schrittwieser.

Für den Skifan aus der Steiermark war es bereits das zweite Mal, dass er nach Absage einer Skiveranstaltung auf eigene Anfrage beim ÖSV kein Geld zurückbekam. Auch beim ersten Mal vor zwei Jahren erhielt er erst nach Intervention der Arbeiterkammer eine Entschädigung. „Mein Eindruck ist, dass der ÖSV ganz gezielt damit spielt, dass der Konsument sich das gefallen lässt. Das ist wirklich eine Gemeinheit am Skifan, der dem ÖSV bei den Veranstaltungen die Treue hält“, so der enttäuschte Konsument.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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