Air Berlin: Was Kunden tun können

Das Insolvenzverfahren für Air Berlin wurde am 1. November eröffnet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt Konsumenten nun Tipps, wie Forderungen angemeldet werden können. Die Chancen auf eine Auszahlung dürften allerdings gering sein.

Am 1. November 2017 wurde vor dem Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren für die zahlungsunfähige Air Berlin begonnen. Kunden, die Ansprüche gegen die Airline geltend machen wollen, dürften schlechte Karten haben, diese auch durchzusetzen, teilte das EVZ per Aussendung mit. Kunden, deren Rückflug gestrichen wurde, können in bestimmten Fällen bei anderen Airlines, darunter die Austrian Airlines (AUA), Tickets für einen neuen Flug zum halben Preis buchen, so das EVZ.

Frist für Forderungen endet am ersten Februar

Konsumenten können ihre Ansprüche bis zum 1. Februar 2018 im Insolvenzverfahren geltend machen. Folgende Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden:

  • Höhe des Flugpreises
  • Begründung der Forderung (z. B. Annullierung, Verspätung, verweigertes Boarding, Gepäcksprobleme)
  • Höhe der Forderung und Kontodaten
  • Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum und -zeit, Flugnummer ABXXXX)
  • Air Berlin Beschwerdenummer (falls vorhanden)

Die geforderten Angaben müssen schriftlich an den zuständigen Insolvenzverwalter geschickt werden. Konsumenten benötigen für die Forderungsanmeldung keinen Rechtsanwalt. Realistisch betrachtet seien die Chancen für einzelne Konsumenten, eine Auszahlung zu erhalten, aber eher gering, so die EVZ-Experten. Im besten Fall bekomme man eine Quote, also einen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.

Wer günstig an Ersatztickets kommt

Lufthansa, AUA, Swiss und Eurowings bieten Air-Berlin-Kunden, die den Hinflug bereits konsumiert haben und deren Rückflug gestrichen wurde, neue Tickets zu vergünstigten Konditionen an. Das Angebot gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Verbraucher müssen vor dem Insolvenzantrag am 15.8.2017 bei Air Berlin gebucht haben
  • der annullierte Rückflug muss zwischen dem 28.10. und 15.11.2017 liegen
  • der neue Rückflug muss direkt über die Website der Airline gebucht und von dieser ausgeführt werden (Flugnummer LH, OS, LX oder EW)
  • innerdeutsche Flüge sind ausgenommen

Den Passagieren wird nach der Buchung bei Vorlage beider Tickets die Hälfte des Brutto-Preises des neuen Tickets erstattet. Die Rückerstattung muss nach dem Rückflug bis zum 15.12.2017 beantragt werden. Zusätzliche Informationen finden sich auf der Webseite der Lufthansa.

Air Berlin Insolvenzverwalter:
Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Deutschland

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