Was man gegen die Reklameflut tun kann

Täglich landen Flugblätter, Kataloge, Reklamen und Gratiszeitungen im Briefkasten - bis zu 100 Kilogramm Papier pro Jahr und Haushalt. Diese Werbeflut zu dezimieren ist möglich, dafür braucht es allerdings mehr als einen Aufkleber.

Eine einzige Maßnahme, die jede Form von unerwünschter Werbung aus dem Briefkasten verbannt, gibt es nicht. Je nachdem worum es sich bei der Reklame handelt, sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig. Wer also weniger zum Altpapier-Container schleppen möchte, sollte zunächst die unadressierte Werbung angehen: Alles vom Flugblatt bis zum Plastiksackerl mit Prospekten, das keine Zustelladresse hat und keinen individuellen Empfänger.

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Aufkleber bestellen oder selber machen

Um keine unadressierte Werbung mehr zu bekommen, muss man eine sogenannten Werbemittelverzichtskleber am Briefkasten anbringen. Den kann man bei verschiedenen Institutionen bestellen oder eine online Vorlage ausdrucken, etwa bei der Wiener Umweltberatung. Eigentlich würde aber auch ein handgeschriebener Zettel auf dem Briefkasten ausreichen, auf dem „Bitte kein Werbematerial“ zu lesen ist, sagt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation.

Wer die Aufkleber lieber bestellen möchte, sollte darauf achten, dass manche Pickerl ein Ablaufdatum haben. Die Wirtschaftskammer bietet beispielsweise Werbeverzichtskleber an, die nur zwei Jahre gültig sind. Hintergrund sei, so die VKI-Juristin Ecker, dass diese Aufkleber sonst auch noch lange nach einem Wohnungswechsel gültig wären. Und die Nachmieter wollen womöglich nicht auf unadressierte Werbung verzichten.

Mit einem solchen Aufkleber, sei er nun selbstgemacht oder nicht, kann man sich auch gegen sogenannte teiladressierte Werbung wenden. Denn es gibt auch Postwurfsendungen, bei denen nur ein Teil der Adresse, etwa die Straße aufgelistet ist. Beim eigentlichen Adressaten handelt es sich dann nur um einen Tierfreund, einen Gartenfreund oder ähnliches.

Vorsicht mit den eigenen Adressdaten

Was solche Aufkleber jedoch nicht verhindern können, ist die Zustellung von adressierter Werbung. Wer als Kunde oder Kundin in der Adresskartei eines Unternehmens gelistet ist, kann persönlich adressierte Werbung erhalten. Die reicht von einfachen Postkarten bis zu dicken Katalogen. „In den allermeisten Fällen gibt man hier, wenn man einen Vertrag unterzeichnet, auch die Zustimmung zur Übermittlung von Werbesendungen“, erläutert Ecker. Diese Zustimmung kann man jedoch jederzeit widerrufen. Ein Email an den Kundenservice sollte reichen, um von solchen Adresslisten gestrichen zu werden.

Persönlich adressierte kann aber auch auf anderem Weg im Postkasterl landen: Sogenannten Direktmarketing-Unternehmen erstellen Adresslisten, sortiert nach relevanten Zielgruppen, und verkaufen die als Werbeinstrument weiter bzw. bieten selbst an, Werbematerial zu verschicken. Auch gegen diese Form der adressierten Werbung kann man sich wehren. Bei der Wirtschaftskammer liegt die sogenannte Robinson-Liste auf, in die man sich eintragen lassen kann. „Diese Liste wird den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketing-Unternehmen zur Verfügung gestellt und die streichen dann diesen Adressbestand“, erklärt die Juristin.

Um solche Werbesendungen auch ohne Robinson-Liste zu vermeiden, rät der VKI vorsichtig mit den eigenen Adressdaten zu sein, etwa bei Rabattaktionen oder Gewinnspielen. „Also hier muss man sich wirklich überlegen, ob der potentielle Gewinn für die mögliche Werbeflut und das Verteilen meiner Kontaktdaten steht“, so Ecker.

Ganz ohne Werbung geht nicht

Mit österreichischen Adresslisten wird auch im Ausland gehandelt. Gegen adressierte Werbung aus anderen Ländern hilft ein Eintrag in der Robinson-Liste jedoch nicht. Ein ähnliches Problem gibt es bei Gratiszeitungen. Denn rechtlich gesehen handelt es sich nur bei jenen Sendungen um Direktwerbung, die alleine aus Anzeigenmaterial bestehen. Auch wenn solche Gratiszeitungen in hohem Maß werbefinanziert sind, handelt sich dabei nicht um „Werbung“ im eigentlichen Sinn.

Vom Werbmittelverzichtskleber werden die Gratiszeitungen nicht erfasst. Mitunter kann aber ein Zettel mit der expliziten Bitte, eine bestimmte Gratis-Zeitung nicht einzuwerfen, helfen. Gegen Wahlwerbung und amtliche Mitteilungen gibt es ebenfalls kein Mittel. Denn diese Postsendungen sind persönlich adressiert, da es sich nicht um werbende Unternehmen handelt, wirkt die Robinson-Liste hier nicht.

Sonderangebote online suchen

Wer unter der Papierflut im Postkasten leidet, auf Sonderangebote jedoch nicht verzichten will, kann diese auch online finden: Auf Seiten wie „wogibtswas“, „aktionsfinder“ oder „marktguru“ sind die Aktionen vieler Supermärkte und anderer Ketten aufgelistet.

Marlene Nowotny, help.ORF.at

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