Ansprüche von VW-Kunden verjähren mit Jahresende

Österreichische VW-Fahrzeughalter könnten im VW-Abgasskandel leer ausgehen, warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Denn mit Jahresende endet der Verjährungsverzicht der Vertragshändler von VW, Audi, Skoda und Seat. Eine Verlängerung lehnen die Händler ab.

Damit droht laut VKI ab 1. Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasmanipulationsskandal. Um Ansprüche gegen den VW-Konzern oder einen Vertragshändler gerichtlich geltend machen zu können, müsse bis spätestens 31. Dezember eine Klage bei Gericht eingebracht sein. Die Verbraucherschützer empfehlen Fahrzeughaltern, die eine Rechtsschutzversicherung haben, einen Anwalt einzuschalten.

VW, Audi, Seat und Skoda

Ansprüche gegen Händler verjähren den Angaben zufolge zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges (Gewährleistung) bzw. drei Jahre ab Vertragsabschluss (Irrtum). Im September 2015 hatte der Volkswagenkonzern zugegeben, die Ergebnisse der Abgastests bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betreffend Stickstoffausstoß mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben.

Ende 2015 hatte der VKI laut Eigenangaben einen Verjährungsverzicht der meisten Vertragshändler bis 31. Dezember 2017 erzielt. Eine Verlängerung dieses Verzichts sei nun aber von den Händlern abgelehnt worden.

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