Dating-Portale müssen über Kündigungsfrist informieren

Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsschluss eindeutig über Kündigungsfristen und die Bedingungen informieren, unter denen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Portale dateformore und daily-date.

Die Dating-Portale dateformore und daily-date werben mit einem nahezu kostenlosen Schnupperangebot. Auf der Website war mehrmals und auffallend von einer 14tägigen Testmitgliedschaft um 1 Euro zu lesen.

Hinweise nur im Kleingedruckten

Erst beim letzten Schritt vor dem Vertragsabschluss, fand sich im Kleindruck der Hinweis, dass die Schnuppermitgliedschaft automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft um 89,90 Euro monatlich übergeht, wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wird. Mit der Anmeldung bestätigten Kunden zudem, dass sie ihr Widerrufsrecht verlören, sobald sie digitale Inhalte nutzten.

Dagegen klagte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums. Es ging vorrangig um die Frage, ob Verbraucher von dem kostenpflichten langen Vertrag zurücktreten können. Das OLG Wien bestätigte, dass es für Konsumenten irreführend sei, dass das anfängliche kostenfreie Schnupperabo zu einer teuren längeren Vertragsbindung wird. Weiters habe der Portalbetreiber seine Kunden unzureichend über das Widerrufsrecht informiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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