AK geht E-Privacy-Entwurf nicht weit genug

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine neue E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Vor der Abstimmung im EU-Parlament fordert die Arbeiterkammer (AK) nun Nachbesserungen und mehr Respekt vor der Privatsphäre im Netz.

Die EU dürfe die Privatsphäre für Handy- und Internetnutzer nicht beschneiden, fordert die AK vor der Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des EU-Parlaments zur neuen E-Privacy-Verordnung. „Konsumenten müssen vor dem Ausspionieren ihres Surfverhaltens besser geschützt sein“, mahnt AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Nachbesserungen seien dringend nötig.

Positiv sieht die AK, dass mit der E-Privacy-Verordnung auch Internetdienste wie Skype oder WhatsApp verpflichtet wären, die Vertraulichkeit der Kommunikationsinhalte zu wahren. Derzeit seien solche neuen elektronischen Dienste von den E-Privacy-Vorschriften in der Regel nicht erfasst.

Weniger Daten für Smartphones und Webbrowser

Neben Positivem sieht die AK aber auch enorme Schwächen in den EU-Plänen und verlangt Verbesserungen. Konkret geht es dabei um drei Punkte. Im Entwurf fehle ein wirklich wirksamer Schutz der Privatsphäre, wenn es um das Ausspähen des Verhaltens von Internetnutzern geht. „Die Privatsphäre muss besser geschützt werden. Smartphones und Webbrowser müssen datensparsam voreingestellt sein“, so Zimmer.

Zudem würden die vorliegenden Pläne auch im Offline-Alltag die Überwachung von Konsumenten ermöglichen. So könnten etwa Shops ihre Kunden über Smartphones oder WLAN- oder Bluetooth-Verbindungen identifizieren und die Bewegungen oder Aufenthaltsdauer verfolgen, ohne ausdrückliches Wissen des Nutzers und auch ohne ausdrückliche Zustimmung. Für die AK ist hier eine bloße Kennzeichnung im Geschäft nicht ausreichend.

AK: Datennutzung nur mit Zustimmung des Nutzers

Auch die Nutzbarkeit von Verbindungs- und Standortdaten einer Person ginge bei dem EU-Entwurf über das bisherige Maß hinaus. Die Daten könnten zum Beispiel auch für weitreichende kommerzielle Zwecke verwendet werden. Geht es nach der AK sollten Nutzer unbedingt weiterhin die Kontrolle über die Verwendung solcher heiklen Metadaten haben. „Dazu braucht es ausnahmslos die Zustimmung der Betroffenen", verlangt Zimmer.

Link:

Mehr zum Thema: