Geld zurück bei zu früher Lieferung
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Blumen bei der Trauerfeier sind auch ein Zeichen der Verbundenheit mit dem Verstorbenen. Auf einer Kranzschleife kann ein letzter Gruß formuliert werden. Auch ein Wiener wollte mit einem Kranz aus roten und weißen Rosen eine Verstorbene ehren. Doch bei der Trauerfeier in der Feuerhalle Simmering in Wien war der bestellte Kranz nicht zu finden.
„In Grund und Boden geniert“
„Als ich zur Trauerfeier kam, war der Kranz nicht da und ist auch nicht aufgetaucht“, so der Konsument. Eine Rücksprache mit der liefernden Gärtnerei habe zu keinem Ergebnis geführt. Die anwesenden Bestatter konnten ebenfalls nicht weiterhelfen. Den Kranz hatte der Trauergast im Internet bestellt und dafür vorab 200 Euro bezahlt.
Karin Fischer/help.ORF.at
„Die Verstorbene stand uns sehr nahe. Das ist schon ein Schlag, wenn man dann da steht und in der Situation nichts mehr tun kann“, so der Trauergast. Er habe sich „in Grund und Boden geniert“. Auch nach dem Begräbnis und einigen Wortgefechten mit der Gärtnerei ließ sich der Sachverhalt nicht lückenlos aufklären.
Keine Übergabebestätigung beim Krematorium
Die Friedhofsgärtnerei Wolfgang Höfner sieht ihren Auftrag als erfüllt und schickte dem Kunden ein Foto vom Kranz als Beweis. Auf Anfrage von help.ORF.at, ob der Kranz eventuell zu früh geliefert und irgendwo abgelegt worden sei, schreibt die Firma: „Der Kranz wurde wie vereinbart hinterlegt. Übergabebestätigungen gibt es nur bei Übergaben“. Warum der Kranz nicht auffindbar war, wisse man nicht, „weil dieser Zeitpunkt nach dem der Lieferung liegt“.
APA/Robert Jaeger
Die Bestattung Wien bestreitet gegenüber help.ORF.at, dass sie den Kranz bekommen habe. Es habe auch keine schriftliche Übernahmebestätigung gegeben, wie das sonst üblich sei. Denkbar wäre also, dass bereits in der Früh zugestellt wurde, obwohl das Begräbnis erst am Nachmittag war.
Geld zurück bei verpatzten Fixgeschäften
„Für die betroffenen Trauergäste ist das eine sehr unangenehme Situation“, so Maria Ecker, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Rechtlich ist die Sache nach Ansicht des VKI eindeutig. Bei der Bestellung eines Kranzes für eine Trauerfeier handle es sich um ein Fixgeschäft. Es werde vereinbart, einen Kranz zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort zu liefern. Eine nachträgliche Lieferung sei in diesem Fall sinnlos, weil der Kranz bei der Trauerfeier benötigt werde und nicht später.
Bleibt die Frage, wer den verschwunden Kranz bezahlt. Laut Friedhofsgärtnerei hat der Konsument die angebotene Rückerstattung des Kaufpreises abgelehnt. Dieser bestreitet das und fordert nun seinerseits auch Schadenersatz. Die Firma zog daraufhin ihr Angebot auf Rückerstattung zurück. Die Fronten sind verhärtet.
Wenn die Hochzeitstorte zu früh kommt
Der VKI sieht in diesem Fall den Konsumenten im Recht. Bei einem Fixgeschäft liege das Risiko bis zuletzt beim Unternehmer. „Wir gehen davon aus, dass der Konsument Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts hat, da nicht zur gehörigen Zeit am gehörigen Ort geliefert wurde“, so Ecker. Den Bestatter treffe hier kein Mitverschulden. Der VKI würde auch einen Musterprozess prüfen, allerdings nur auf Rückerstattung des Kaufpreises. Eine Entschädigung müsste der Konsument selbst einklagen, da kein materieller Schaden entstanden sei. Die VKI-Juristin rät beiden Parteien, sich doch noch außergerichtlich zu einigen.
APA/Herbert Pfarrhofer
Fixgeschäfte können auch eine Taxifahrt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die zeitgerechte Lieferung einer Hochzeitstorte sein. Bei derartigen Aufträgen sollten Konsumenten die Angaben bei der Bestellung genau prüfen, so Ecker. „Am besten vereinbart man mit dem Unternehmer eindeutig, zu welchem Zeitpunkt und an welchen Ort die Ware geliefert werden soll.“ Wer auf Nummer sicher gehen will, könne bei der Bestellung auch angeben, dass eine nachträgliche Erfüllung des Vertrags nicht mehr relevant ist.
Karin Fischer, help.ORF.at
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Publiziert am 14.10.2017