Negativzinsen: Raiffeisen-Kunden bekommen Geld zurück

Auch die Raiffeisenbanken müssen zu viel verrechnete Zinsen an Kreditnehmer zurückzahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied ein weiteres Mal, dass eine einseitige Zinsuntergrenze unzulässig ist. Raiffeisen kündigte an, die nicht ordnungsgemäß weitergegeben Negativzinsen automatisch ihren Kunden gutzuschreiben.

Der OGH erließ bereits gleichlautende Urteile gegen fünf Banken, wonach diese bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. In Summe müssen heimische Banken rund 360 Millionen Euro an ihre Kunden zurückzahlen.

Einseitige Zinsuntergrenze nicht unzulässig

Die meisten Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen ihren Kunden automatisch zurückzuerstatten. Raiffeisen verweigerte bisher jedoch Rückzahlungen und wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) leitete im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee beim OGH ein.

Das höchstinstanzliche Urteil bestätigt nun neuerlich, dass Banken Negativzinsen an ihre Kunden weitergeben müssen. Raiffeisen kündigte gegenüber help.ORF.at an, dass Kunden automatisch die zu viel verrechnete Zinsen gutgeschrieben bekämen. Konsumentenschützerin raten dennoch dazu, lieber immer auf Nummer sicher zu gehen und sich selbst an die Bank zu wenden. Der VKI stellt dafür einen entsprechenden Musterbrief bereit.

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