Vertragsverlängerung: Geld zurück für Parship-Kunden

Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstrittene Urteil gegen Parship bestätigt: Die Onlinepartnerbörse muss Kunden deutlicher auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung hinweisen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Betroffene können ihr Geld zurückfordern.

Parship setzt auf das Prinzip der automatischen Vertragsverlängerung. Dabei verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wurde. Das ist aber nur erlaubt, wenn das Unternehmen rechtzeitig an das Kündigen erinnert. Zwar verschickt Parship eine solche Erinnerung drei Monate vor Vertragsablauf. Diese ist aber so gut versteckt, dass sie von vielen Kunden übersehen wird.

Laut Konsumentenschutzgesetz muss das Unternehmen seine Kunden aber mit einem „besonderen“ Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und auf die ohne Kündigung eintretende automatische Vertragsverlängerung aufmerksam machen. Das von Parship zu diesem Zweck versandte E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht. Das urteilten bereits die Vorinstanzen. Nun wurde dies Urteile auch vom OGH bestätigt.

„Nichtssagendes E-Mail reicht nicht aus“

Die E-Mails müssen eine aussagekräftige Betreffzeile und eine klare Information im Text des E-Mails haben. „Mit seiner Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass der vom Gesetz geforderte besondere Hinweis, den es braucht, wenn Schweigen als Zustimmung gelten soll, deutlich erteilt werden muss“, freut sich Laura Ruschitzka, Juristin im VKI. „Ein nichtssagendes Erinnerungs-E-Mail reicht dafür nicht aus. Zu einer automatischen Vertragsverlängerung kann es darüber hinaus nur dann kommen, wenn das schon im Vorfeld, also bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart worden ist.“

Musterbrief: Geld zurück für Betroffene

Betroffene, die den Ablauf der Kündigungsfrist wegen der undeutlichen Erinnerungs-E-Mail übersehen haben, können die Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn sie die Dienste von Parship nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben. Der VKI stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.

Wer wegen dieser gesetzwidrigen Vertragsverlängerung eine Entgeltzahlung bisher verweigert hat und mit Mahngebühren konfrontiert war, muss auch diese nicht bezahlen. Wenn die Dienste von Parship im Verlängerungszeitraum aber weiter genutzt wurden, kann dafür ein anteiliges Entgelt gefordert werden. Die Höhe ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Auch die Frage, ob dem Unternehmen ein Ersatz seiner Kosten, zum Beispiel für Mahnungen, zustehen könnte, ist dann auch im Einzelnen zu prüfen.

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