Der richtige Umgang mit Spendenkeilern

Keiler oder Fundraiser, das sind meist junge Menschen die auf der Straße Spenden eintreiben. Sie sammeln für gute Zwecke, oft aber auf eine unangenehme Art und Weise. Wie erkennt man seriöse Fundraiser und worauf ist beim Spenden zu achten? Was tun, wenn man etwas voreilig unterschrieben hat?

Sie prägen das Stadtbild in belebten Einkaufsstraßen - junge Menschen mit Klemmbrettern, die Passanten anhalten und in ein Gespräch verwickeln wollen. Ihr Ziel ist es, Spenden für diverse Anliegen zu bekommen. Mitunter fühlen sich Passanten aber von den Keilern richtig bedrängt.

Ethikrichtlinien für Fundraiser

Halten Fundraiser auf der Straße Passanten an, sind sie verpflichtet, sich selbst und die Organisation, für die sie tätig sind, vor dem Gespräch vorzustellen. Aufforderungen zum Beenden des Gesprächs sollten akzeptiert werden. Das legt der Fundraisingverband Österreich in seinen Ethikrichtlinien fest. Der Verband hat jedoch keinen Einblick, wie die Agenturen, bei denen die Werber eigentlich beschäftigt sind, das in der Praxis handhaben.

Oft werben Organisationen mit dem Vorteil der Spendenabsetzbarkeit. Für Konsumenten entstehe hier nicht unbedingt ein Steuervorteil, so Bernd Lausecker, Finanzexperte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). „Um den Steuervorteil zu nutzen muss man vorher mehr Geld ausgeben, damit man nachher ein wenig zurückbekommt. Es ist trotzdem weniger Geld, das ich habe“, so der Experte.

Wie man aus dem Vertrag wieder aussteigt

Fundraiser arbeiten häufig mit rhetorischen Tricks und versuchen die Passanten auch durch unbewusste Signale zu überzeugen. Sollte man voreilig etwas unterschrieben haben, kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag aussteigen. Bei Daueraufträgen, die auf der Straße abgeschlossen werden, handelt es sich um sogenannte Fernabsätze. Diese Art der vertraglichen Vereinbarung ist auch als Haustürgeschäft bekannt.

„Ganz wichtig ist, dass die Straßenverkäufer nicht mündlich darauf hinweisen müssen, dass ein Rücktrittsrecht besteht“, so Lausecker. Spendenverträge auf der Straße werden schriftlich abgeschlossen. Auch hier ist es ratsam, einen genauen Blick auf das Formular zu werfen. Sollte nämlich nicht erwähnt werden, dass ein 14-tägiges Rücktrittsrecht besteht, so verlängert sich diese Frist auf ein Jahr.

Besser in Ruhe vorab informieren

Eine Orientierungshilfe für Spendenwillige sind Labels wie das österreichische Spendengütesiegel. Der VKI empfiehlt in Bezug auf Fundraiser, sich vorab zu Hause über die betreffende Institution zu informieren, etwa über Broschüren oder im Internet. „Auf der Straße fehlt die Möglichkeit, wirklich dahinter zu blicken, was mit dem Geld passiert“, so der VKI-Finanzexperte. Lausecker rät generell davon ab, unüberlegt auf der Straße Daueraufträge für Spenden abzuschließen.

Franziska Schwarz, help.ORF.at

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