Viel Ärger mit Magic Travel: Behörde prüft
Sendungshinweis
„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1
Es sollten 14 Tage Traumurlaub in einem Strandhotel in Sardinien werden: Zum Preis von 2.500 Euro buchte eine Niederösterreicherin für sich und ihren Lebensgefährten beim Reiseclub Magic Travel einen zweiwöchigen Strandurlaub. „Statt des Traumurlaubs gab es eine Panne nach der anderen“, so die Konsumentin.
14 Tage gebucht, Zimmer nur für zehn Tage
Am Tag vor der Abreise hätten sich plötzlich das Hotel und die Flugzeit geändert, so die Urlauberin. Der Flug habe nicht wie gebucht in der Früh stattgefunden, sondern erst am Abend. Beim Einchecken im Hotel erlebte sie die nächste Überraschung: Ihr Zimmer war nur für zehn Tage statt für 14 Tage reserviert. Die Konsumentin beschwerte sich bei der Reiseleitung vor Ort, sei aber abgewiegelt worden: „Uns wurde gesagt, wir sollten uns doch nicht den Urlaub verderben, das werde sich alles in Wohlgefallen auflösen“.
Tatsächlich löste sich nichts in Wohlgefallen auf und die Niederösterreicherin musste nach zehn Tagen in ein anderes Hotel umziehen. Das neue Hotel lag im Ort und nicht, wie gebucht, am Strand. Den Transfer zum Meer musste sie selbst bezahlen. Auch mit den Ausflügen habe es Probleme gegeben. „Wir wurden schon bei der Anreise ins Hotel mehr oder weniger genötigt, sofort ein Ausflugspaket um 120 Euro zu kaufen“, so die Urlauberin. Bezahlt wurde bar ohne Rechnung. Die Ausflüge seien jedoch enttäuschend gewesen.
Statt Bootsausflug siebenstündige Busfahrt
Der versprochene ganztätige Bootsausflug stellte sich als siebenstündige Busfahrt heraus. Die eigentliche Bootsfahrt dauerte nur zwölf Minuten. Ein anderer Ausflug entfiel, weil der Bus angeblich defekt war. Beschwerden seien vom Reiseleiter stets ignoriert worden. „Er hat uns als Bittsteller hingestellt und gemeint, ‚was wollen Sie denn um diesen Preis‘“, so die Konsumentin.
Screenshot Magic Travel
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüfte den Fall und fand mehrere Gründe für eine Preisminderung. Bei einer Abweichung vom gebuchten Hotel stünden je nach Entfernung zwischen zehn Prozent und 25 Prozent Reisepreisminderung zu, so VKI-Expertin Maria Ecker. Die Abweichung von der örtlichen Lage – versprochen war ein Hotel am Strand, zum Schluss war es ein Hotel im Ort – sei mit weiteren fünf bis 15 Prozent Preisminderung zu bewerten. Das gelte für jenen Zeitraum, in dem die Urlauberin nicht im gebuchten Hotel untergebracht war.
Was bei Reisemängeln zu tun ist
Weiters stünden der Konsumentin eine Entschädigung für die Flugverschiebung sowie eine Preisminderung für die verpatzten Ausflüge zu. Das Problem: Es gibt keine Rechnung für das Ausflugspaket. „Das ist nicht in Ordnung“, so Ecker. Jeder Reisende habe Anspruch auf eine korrekte Rechnung, wenn er eine Reiseleistung dazu bucht.
Läuft im Urlaub nicht alles glatt, sollte gleich vor Ort beim Reiseleiter eine Verbesserung verlangt werden. Ist das nicht möglich, helfen Fotos und Zeugen als Beweise, um die Mängel nach der Rückkehr zu reklamieren. Grundsätzlich muss der Reiseveranstalter für die versprochenen Leistungen einstehen, und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden an den Mängeln trifft oder nicht. Eine Orientierungshilfe für die Höhe der Entschädigung gibt die „Frankfurter Liste“ (PDF).
Viele Beschwerden über Magic Travel
Der Reiseclub Magic Travel tritt auf seiner Webseite als Reisevermittler und als Reiseveranstalter auf. Das undurchsichtige Firmengeflecht dieser Firma mache Rückforderung schwierig, so Ecker. De facto wäre bei der Sardinienreise ein Reiseveranstalter in der Slowakei der Ansprechpartner. „Im Fall des Reisebüros Magic Travel, wo alles etwas verschwimmt, würde ich mich aber zunächst an Magic Travel wenden“, so die VKI-Expertin.
Beim VKI sind Magic Travel und dessen Vertriebsleiter Marc Binder, der auch als Reiseleiter in Sardinien auftrat, keine Unbekannten. Seit Jahren gebe es immer wieder Anfragen und Beschwerden von Kunden. Das bestätigen auch die Konsumentenabteilung der Arbeiterkammer und die Fachgruppe Reisebüros in der Wirtschaftskammer.
Gewerbebehörde bereits eingeschaltet
Das Konsumentenschutzministerium lässt derzeit durch die Gewerbebehörde prüfen, ob Magic Travel die Gewerbeberechtigung entzogen wird. Laut Wirtschaftskammer ist die Firma nicht im Veranstalterverzeichnis eingetragen, daher gebe es auch keine Insolvenzabsicherung. Das bedeutet, dass das Geld der Kunden weg ist, wenn der Veranstalter pleite geht.
Die Anfrage von help.ORF.at an Magic Travel beantwortete Vertriebsleiter Binder am Telefon damit, dass er kein Interview dazu gebe. Eine schriftliche Stellungnahme blieb aus. Schriftlich bekomme man von dem Unternehmen ohnehin nichts, meint sogar die Fachgruppenvertretung in der Wirtschaftskammer. Auch Kunden würden vergeblich auf Antwort warten. Aber wie heißt es auf der Webseite von Magic Travel: „Immer ein wenig besser - so sind wir halt“.
Karin Fischer, help.ORF.at
Links:
- Verein für Konsumenteninformation
- Europäisches Verbraucherzentrum
- Arbeiterkammer
- Fachgruppe Reisebüros Wirtschaftskammer
- Zu billig: Veranstalter storniert Reise wegen Irrtums
- Was bei Reisemängeln zu beachten ist
- Koffer kaputt, Rucksack weg: Rechte bei Gepäckverlust
Publiziert am 26.08.2017