Beschwerden über Air Berlin dominierten AK-Hotlines

Mitte August hat die deutsche Air Berlin Insolvenz angemeldet. Obwohl die Fluglinie mit Hilfe eines staatlichen Hilfskredits zumindest vorerst weiterfliegt, scheint die Aussicht auf Entschädigungen nach Flugstreichungen mit der Insolvenz nun gegen null gesunken zu sein. Schon vor dem Insolvenzantrag hat Air Berlin die Beschwerde-Hotlines der Arbeiterkammern (AK) in Österreich dominiert.

Am 15. August hat Air Berlin Insolvenz angemeldet. Auch das Tochterunternehmen Niki ist von dem Konkurs betroffen. In letzter Zeit hatte das Unternehmen viele Kunden maßgeblich verärgert. Stornierte Flüge und zahllose Verspätungen hatten für reichlich Konsumentenärger gesorgt. Inwieweit die Konsumenten nun eine Chance auf Entschädigungen nach Flugausfällen und Verspätungen haben, sei bis jetzt nicht restlos geklärt, meint man in der Arbeiterkammer Wien.

Air Berlin will keine Entschädigungen mehr zahlen

Nach Angeben von Air Berlin sind derzeit keine Entschädigungen vorgesehen. Die EU schreibe das zwar vor, man habe aufgrund der Insolvenz diese Geldabflüsse mit Blick auf den Gläubigerschutz jetzt aber gestoppt, wie es heißt. Die Arbeiterkammer will die Situation nun rechtlich prüfen. Deutsche Verbraucherschützer hätten zuletzt immer wieder erklärt, dass das Recht auf Entschädigungen nicht verwirke.

Ein Flugzeug der Air Berlin am Flughafen Wien-Schwechat

APA/Helmut Fohringer

Trotz staatlicher Gelder könnte Air Berlin schon bald endgültig am Boden bleiben

Flug- und andere Reisebeschwerden haben sich heuer bei den Konsumentenschützern in Österreich gehäuft. Vor allem bei der vor einem Monat eingerichteten AK-Info-Hotline „Ärger mit dem Flug“ war Air Berlin schon vor deren Insolvenzanmeldung „zentral“, heißt es aus der AK. Klagen gab es aber auch über andere Airlines. In dem Monat seit Installation der Hotline habe es mehr als tausend Anrufe gegeben. Die Konsumenten ärgerten sich über verspätete und gestrichene Flüge sowie über verspätetes Gepäck.

Auch Passagiere haben Rechte

Bei Problemen mit Fluglinien sind Passagiere oft momentan hilflos, nicht aber rechtlos. Reisende haben bei Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden - je nach Länge der Flugstrecke - Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen. Wenn nötig auch auf eine Hotelunterbringung", sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung betrage ab einer Verspätung von drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke, so Zgubic.

Kommt Gepäck verspätet an, dann haftet die Fluglinie. Die Fluglinie muss Zusatzkosten bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro ersetzen. Dieser Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen bei der Fluglinie gemeldet werden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK eingegangene Urlauberbeschwerden von Mitte Juni bis Ende Juli ausgewertet. Insgesamt kamen 432 Konsumenten mit 495 Problemen an - davon betraf die Hälfte reine Flugbuchungen, ein Viertel Buchungen von Pauschalreisen und rund elf Prozent Anfragen zu Ferienunterkünften. Die Anfragen haben sich heuer fast verdoppelt, meistens waren Urlaubsorte in Spanien, Deutschland, Italien und Griechenland betroffen.

Tipp: Die AK Hotline ist bis 3. September unter +43 1 501 65 1402 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

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