Ärger über teure Matratzenauflagen

Die Firma Santhera Handels GmbH in Judenburg (Steiermark) verspricht wohligen Schlaf dank ihrer speziellen Matratzenauflagen mit Heublumen. Einer Konsumentin aus Niederösterreich raubte der Kauf einer solchen Auflage und einer Decke allerdings den Schlaf, sollte ihr betagter Vater doch 2.100 Euro dafür bezahlen. Den Kauf wieder rückgängig zu machen erwies sich als schwierig.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Eigentlich wollte sich ihr 88jähriger Vater von der Firma Santhera Handels GmbH im steirischen Judenburg nur Informationsmaterial wegen seiner Rückenprobleme zusenden lassen, erzählt die Niederösterreicherin. Doch es endete damit, dass der betagte Pensionist ein „Heublumenbett“ kaufte: Eine mit Heu, Kräutern und Zirbenholz gefüllte, dünne Baumwollauflage für die Matratze und eine Decke.

2.100 Euro für Matratzenauflage und Decke

Der stolze Preis von 2.100 Euro habe sie geschockt, so die Konsumentin. Ihr Vater erzählte, dass jemand vor der Tür gestanden sei und ihm die Produkte angeboten habe, „auch mit dem Hinweis, dass das so gesund ist“. 100 Euro Preisnachlass waren vereinbart, 300 Euro habe ihr Vater sofort bezahlt und dafür auch die Ware erhalten. 1.700 Euro waren noch offen.

Auch ihrem Vater sei der Kaufpreis mittlerweile zu hoch erschienen. Aber wie das Geschäft rückgängig machen? „Hier handelt es sich ganz offensichtlich um ein Haustürgeschäft“, so Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Ein Vertreter eines Produktes läutet sehr oft auch bei älteren Menschen an und verkauft etwas ganz Heilsames zu einem sehr hohen Preis“.

„Ein überteuerter Sack mit Heu“

Bei einem Haustürgeschäft habe jeder Konsument ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Übernahme bzw. Abschluss des Kaufvertrages, so die VKI-Expertin. In diesem Zeitraum kann das Produkt zurückgeschickt werden und es besteht der Anspruch, bereits bezahltes Entgelt wieder zurückzubekommen. Firmen müssten den Kunden beim Geschäftsabschluss – zumindest auf dem Kaufvertrag – auch über sein Rücktrittsrecht informieren.

Screenshot Heublumenbett.ch

Screenshot Heublumenbett.ch

Die Homepage von Santhera ging kurz nach Beginn der Recherchen offline

„In vielen Fällen wird hier gar nicht richtig über das Rücktrittsrecht belehrt beim Kaufabschluss“, so Ecker. Dann sei die Rücktrittsfrist weiterhin offen, nämlich längstens ein Jahr und 14 Tage. Auch auf dem Auftragsschein für die teure Matratzenauflage, den der niederösterreichische Pensionist unterschrieb, fehlt der Hinweis. Seine Tochter schickte also die Waren wieder an Santhera und verlangte die Anzahlung zurück. Doch erst auf wiederholtes Betreiben ihres Rechtsanwalts habe die Firma schließlich reagiert und das Geld überwiesen. „Ich finde es frech, dass man ältere Leute so ausnützt. Was hier als Ware geliefert wurde, war ein Sack mit Heu“, so die Konsumentin.

Kein Hinweis auf Rücktrittsrecht

Die Firma Santhera Handels GmbH bedauert gegenüber help.ORF.at die Angelegenheit und weist den Vorwurf zurück, es würden gezielt ältere Menschen mit überteuerten Produkten abgezockt. Auf die Anfrage, wie der stolze Preis von 2.100 Euro für eine Matratzenauflage und eine Decke zustande kommen kann, schreibt Geschäftsführer Josef Kranabetter: „Bei uns ist jedes Heublumenbett etwas Besonderes – da es zu 100 Prozent handverarbeitet wird“. Das Heublumenbett basiere auf der Verwendung von Heilkräutern bzw. Heilpflanzen, die „positiv zum Wohlbefinden beitragen und den Heilungs- bzw. Genesungsprozess unterstützen bzw. verstärken können“.

Der 88jährige Pensionist aus Niederösterreich habe seine Anzahlung bereits zurückbekommen. „Wir haben unlängst unser Bestell-Dokument design-technisch angepasst. Leider ist uns ein Fehler unterlaufen, indem wir nicht explizit auf das Rücktrittsrecht hinweisen“, so Kranabetter. Das werde man ändern.

Heublumen, Katzenfell, Sexspielzeug

Josef Kranabetter ist auch in der Schweiz Geschäftsführer einer Firma namens Santhera GmbH, die ebenfalls teure Heublumenbetten verkauft. Dieses Unternehmen beschäftigt seit mehr als 15 Jahren den Schweizer Konsumentenschutz, weil Verbraucher weit überhöhte Preise reklamierten.

Bis 2001 soll die Firma laut Schweizer Medienberichten noch teure Katzenfelldecken verkauft haben. Während der Recherchen von help.ORF.at wurde die Schweizer Internetseite von Santhera vom Netz genommen und war nicht mehr erreichbar; in Österreich gibt es erst gar keine Homepage, bei der man sich informieren könnte. Die Santhera Handels GmbH betreibt an derselben Geschäftsadresse in Judenburg einen Onlinehandel mit Dessous und Sexspielzeug.

Egal um welches Produkt es sich handelt, Konsumentenschützerin Ecker rät bei allen Haustürgeschäften zu Vorsicht. „Am besten geht man zuerst in ein, zwei Fachgeschäft und lässt sich dort einmal beraten“. Um ein Gefühl zu bekommen, wieviel ein Produkt überhaupt kosten kann, sollten die Preise verglichen werden. Konsumenten sollten sich nicht zum Abschluss eines Geschäfts drängen lassen und den Kaufvertrag in Ruhe durchlesen. Auch wenn der Vertreter noch so freundlich ist, „letztendlich geht es in diesen Fällen immer um einen Vertragsabschluss“, so Ecker.

Karin Fischer, help.ORF.at

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