Pkws oft zu breit für Baustellenspur

Autos, die breiter sind als 2,10 Meter, dürfen im Baustellenbereich nicht auf der linken Überholspur fahren. Vielen Autofahrern sei das nicht bewusst, so der ÖAMTC. Die meisten Lenker wüssten gar nicht, wie breit ihr Fahrzeug ist. Jeder Zweite verschätze sich dabei um mehr als 30 Zentimeter, so der Autofahrerclub.

Mit einem breiteren Fahrzeug kann es im Baustellenbereich schon eng werden. Denn bei nahezu jedem Modellwechsel erhöht sich auch die Breite von Fahrzeugen. „Ein VW Golf I hatte beispielsweise noch eine Breite von 1,61 Meter, die aktuelle, siebente Generation ist bereits auf eine Breite von 1,80 Meter angewachsen - und das ohne Außenspiegel“, so ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nose. Die Infrastruktur bei Autobahnbaustellen und in Parkgaragen sei nicht immer entsprechend mitgewachsen.

Jeder Zweite verschätzt sich um 30 Zentimeter

Laut einer aktuellen Erhebung des ÖAMTC kennen 86 Prozent der Befragten die Gesamtbreite ihres Fahrzeuges nicht. Rund jeder Zweite lag mehr als 30 Zentimeter daneben, wobei der Großteil sein Auto schmäler einschätzte. Problematisch wird das vor allem im Baustellenbereich von Autobahnen. Autos, die breiter als 2,10 Meter sind, dürfen in vielen Baustellenbereichen nicht am linken Fahrstreifen fahren, also auch nicht überholen. Manchmal gilt das schon bei über zwei Metern Fahrzeugbreite. Die Breite von 2,10 Meter wird inklusive der Außenspiegel gemessen.

Eine Baustelle auf der A1 bei Enns

Asfinag

Jeder Zweite schätzt sein Fahrzeug schmäler ein

Zwar sind die schmalen linken Fahrstreifen real zumindest 2,50 Meter breit, es sei jedoch nicht mehr möglich, den seitlichen Sicherheitsabstand von zumindest 0,25 Meter (jeweils links und rechts des Fahrzeuges) einzuhalten, so der ÖAMTC-Experte.

Geldstrafen und Kürzung bei der Versicherungsleistung

Wer mit einem zu breiten Fahrzeug auf einem breitenbeschränkten Fahrstreifen unterwegs ist, riskiert ein Verwaltungsstrafverfahren. Der Strafrahmen beträgt bis zu 726 Euro, so der ÖAMTC auf Anfrage von help.ORF.at.

Wird der Lenker eines zu breiten Pkw in einen Unfall verwickelt, kann unter Umständen auch die Kasko-Versicherung leistungsfrei sein. Das bedeutet, dass die Kasko-Versicherung eventuell nur einen Teil des Schadens bezahlt, auch wenn der Lenker den Unfall gar nicht selbst verschuldet hat, so der ÖAMTC gegenüber help.ORF.at. Der Autofahrerclub fordert, dass die Hersteller in der Betriebsanleitung die Breite mit und ohne Außenspiegel angeben sollten. Weiters sollte die Mindestbreite der Breitenbeschränkung auf 2,20 Meter erhöht werden.

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