Darf die Versicherung nachträglich Deckung verweigern?

Die Rechtsschutzabteilung der Wüstenrot hat einem ihrer Kunden nach dem Entzug des Führerscheins zunächst Beistand zugesagt. Nach einem negativen Prozessverlauf widerrief die Versicherung ihre Deckungszusage. Der Kunde bleibt ohne Führerschein und hat nun zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 8.000 Euro zu tragen. War das Vorgehen der Wüstenrot legitim?

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Vor zwei Jahren wurde Christian Gerber (Name geändert) von der Polizei angehalten. Nach der Einnahme des Beruhigungsmittels Psychopax sei er Schlangenlinien auf der Autobahn gefahren – er sei übermüdet gewesen, wie Gerber selbst einräumt. In weiterer Folge leitete die Bezirkshauptmannschaft Tulln ein Verfahren ein und entzog ihm per Bescheid den Führerschein. Gerber wollte den Bescheid juristisch bekämpfen und erhielt zunächst Rückendeckung von seiner Rechtsschutzversicherung, der Wüstenrot.

Wüstenrot gewährte zunächst mehrfach Deckung

In einem Email erklärte die Versicherung: „Gerne bestätigen wir den Versicherungsschutz für das geschilderte Ereignis. Sie sind berechtigt, einen Rechtsanwalt frei zu wählen. Bitte beauftragen Sie einen Rechtsvertreter, der seinen Sitz am Ort der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Gerichtes hat. Er soll bitte rasch mit uns Kontakt aufnehmen. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns bitte an, wir informieren Sie gerne.“

Im Dezember des Vorjahres erging ein rechtskräftiges Urteil des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich. Christian Gerber habe das Medikament Psychopax entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Arztes eingenommen. Der Führerscheinentzug wurde zwar befristet, aber grundsätzlich bestätigt. Christian Gerber ist seine Fahrerlaubnis bis zum Jahr 2020 los.

Wüstenrot will regressieren

Nach dem unerfreulichen Urteil teilte die Wüstenrot dem Anwalt von Herrn Gerber schriftlich mit: „In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass der Versicherungsnehmer beim auslösenden Vorfall unter Medikamenteneinfluss gestanden ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher Ihre Honorarnote nicht übernehmen können. Die bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von 300 Euro werden wir mit gesondertem Schreiben direkt beim Versicherungsnehmer regressieren.“

Autofahrt unter Alkoholeinfluss

Paul Urban Blaha/help.ORF.at

Das Gericht entschied auf Medikamentenmissbrauch an Steuer

Help-Jurist: Wüstenrot hat korrekt gehandelt

Nach einer Verfahrensdauer von knapp einem Jahr muss Christian Gerber nun also Anwalts- und Prozesskosten von etwa 8.000 Euro übernehmen. Aber hat die Wüstenrot hier korrekt gehandelt? Darf die Versicherung zunächst mehrfach eine Deckungszusage machen und diese dann nach einem negativen Urteil so mir nichts dir nichts widerrufen? „Ja“, sagt Help-Jurist Sebastian Schumacher. Und mehr noch: Christian Gerber hätte damit rechnen müssen, dass ihm die Deckung aberkannt werden kann: „Wenn ein Medikamentenmissbrauch im Raum steht, dann muss ein Versicherungsnehmer wissen, dass das eine Obliegenheitsverletzung darstellt.“

Deckung muss gewährt, kann aber aberkannt werden

Eine Obliegenheitsverletzung ist vereinfacht gesagt eine Vertragsverletzung, in diesem Fall von Seiten des Versicherungsnehmers. Die Versicherung kann in so einem Fall die Leistung verweigern. Dennoch musste Wüstenrot zunächst eine Deckungszusage machen, so Schumacher. Die Alternative wäre nämlich, dass bereits die Behauptung einer Behörde dazu führen würde, dass jemand keine Rechtsschutzdeckung bekommt. Ohne ein rechtskräftiges Urteil könne aber in vielen Fällen nicht festgestellt werden, ob etwa eine Obliegenheitsverletzung vorliege oder nicht.

Kunden sollten Obliegenheiten Ihres Vertrags kennen

Das Ganze sei derzeit juristische fair geregelt, meint der Help-Rechtsexperte. Der Klient erhalte zunächst Deckung, müsse sich aber darüber im Klaren sein, dass die Deckung nachträglich aberkannt werden kann, sollte, wie in diesem Fall, festgestellt werden, dass ein Medikamentenmissbrauch vorgelegen hat. Versicherungsnehmer sollten also sehr gut über Vertragsbedingungen und Obliegenheiten Bescheid wissen. Die Möglichkeit, dass die Versicherung eine bereits zugesagte Leistung im Nachhinein aberkennt, ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gegeben.

Fahrtüchtigkeit ist Eigenverantwortung des Fahrers

Den Medikamentenmissbrauch bestreitet Christian Gerber. Er behauptet nach wie vor, das Medikament gemäß der Anweisungen seiner Ärztin eingenommen zu haben. Psychopax ist nur eine von vielen Substanzen, die einerseits zwar häufig verschrieben werden, auf der anderen Seite aber die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen können.

In solchen Fällen sei vom Verkehrsteilnehmer ein hohes Maß an Verantwortung einzufordern, so Schumacher. Wer Medikamente einnehme, die Nebenwirkungen aufweisen, müsse in jedem Fall darauf achten, dass er bei Fahrantritt verkehrstüchtig ist. Egal, ob diese Medikamente nun verschrieben worden sind oder nicht.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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