AK: Jeder soll „Smart Meter“ ablehnen können

Die Arbeiterkammer (AK) drängt darauf, dass jeder Haushalte ablehnen kann, dass ein „Smart Meter“ Daten über den persönlichen Energieverbrauch sammelt. Das Gesetz erlaubt ein „Opt-Out“ nur so lange, bis eine Quote von fünf Prozent der Haushalte erreicht ist.

„Smart Meter“ sind digitale Stromzähler, die alle 15 Minuten den Stromverbrauch messen, speichern und einmal täglich an den Stromversorger senden. Nach einer EU-Richtlinie sollen bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Haushalte mit „Smart Meter“ ausgestattet sein. Österreich wollte Musterschüler sein und bereits bis Ende 2019 95 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet haben. Die flächendeckende Umstellung beginnt 2018.

„Eingriff in Grundrecht“

Fünf Prozent der Betroffenen haben eine „Opt-Out“-Möglichkeit von der ständigen Datenerfassung. Das bedeutet, dass der „Smart Meter“ zwar eingebaut, die „intelligenten“ Funktionen aber deaktiviert werden. Laut AK werden derzeit nur jene Haushalte zur Quote gezählt, deren digitale Messgeräte auch „scharfgeschaltet“ sind. Somit erlaube das Gesetz ein sogenanntes „Opt-Out“ zurzeit nur so lange, bis eine Ablehnungsquote von fünf Prozent der Haushalte erreicht wird. „Das ist ein Eingriff in das Grundrecht“, so Christoph Klein von der AK Wien.

Die AK schlägt vor, dass 95 Prozent der Haushalte mit den Geräten ausgestattet werden sollen - ob die Konsumenten dann davon Gebrauch machen, soll aber ihre Entscheidung sein. Auch ein „Smart Meter“, dessen ständige Aufzeichnungs- und Beobachtungsfunktion deaktiviert ist, sei auf die Quote anzurechnen. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Interessenvertretung der E-Wirtschaft stehen auf diesem Standpunkt. Mit dem Tausch der Zähler habe es in den letzten Monaten immer mehr Beschwerden von besorgten Konsumenten gegeben, so die AK. Neben den möglichen Vorteilen wie präziseren Abrechnungen und dem Erkennen von Stromfressern gebe es Bedenken, dass Kriminelle über das Verbrauchsverhalten ausspionieren könnten, wann ein Haus leer steht.

Wirtschaftsministerium: Quote reicht aus

Das Wirtschaftsministerium hält die „Opt-Out“-Quote für „Smart Meter“ hingegen für ausreichend. Die Erfahrung zeige, dass die Ablehnungsrate in Gebieten, wo der „Smart Meter“-Rollout bereits weit fortgeschritten ist, ohnehin weit unter fünf Prozent liege, so das Wirtschaftsministerium. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde E-Control ist die Anrechnung der „Opt-Out“-Zähler auf die Quote von 95 Prozent gesetzlich nicht möglich.

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