Koffer kaputt, Rucksack weg: Rechte bei Gepäckverlust

Man kommt am Zielflughafen an, der eigene Koffer allerdings nicht - davor graut Reisenden, wenn sie ins Flugzeug steigen. Wer in so einem Fall Ersatzkleidung und Kosmetikprodukte einkaufen möchte, muss einiges beachten. Denn alle Kosten ersetzt die Fluglinie nicht - auch bei beschädigtem Gepäck.

Am häufigsten gehen Koffer, Tasche oder Rucksack bei Transfers verloren. Ist beim Umstieg wenig Zeit, schafft es das Gepäck nicht immer vom einen in den nächsten Flieger. Man wartet vergeblich am Förderband in der Ankunftshalle. Dann muss als erstes, an Ort und Stelle, das sogenannte PIR-Formular ausgefüllt werden, der Property Irregularity Report. Hier müssen Reisende auch angeben, wo und wie sie zu erreichen sind, damit das verspätete Gepäck zugestellt werden kann.

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Nur Notwendiges einkaufen

Während der Wartezeit dürfen die Reisenden jene Dinge einkaufen, die sie kurzfristig benötigen, also einige Kleidungsstücke und Toiletteartikel. Aber die Fluglinie ist nicht dazu verpflichtet, aller Einkäufe vollständig zu ersetzen. Wie genau diese „notwendigen Ersatzeinkäufe“ aussehen dürfen, hänge vom Zweck der Reise ab, erklärt Barbara Forster, Juristin am Europäischen Verbraucherzentrum.

Kann man nachweisen, dass man zu einer Hochzeit unterwegs war, kann man sich andere Kleidungsstücke zulegen als bei einem Badeurlaub. War eine Sportausrüstung im Koffer, die man im Urlaub dringen braucht, kann sich die ersatzweise mieten. „Wenn ich jemand bin, der sagt, ich trage ausschließlich Gürtel um 300 Euro kann ich gern so viel ausgeben, ich werde aber nicht 300 Euro von der Fluglinie ersetzt bekommen“, so Forster.

Höchstbetrag und Fristen geregelt

Wie viel ersetzt wird, ist im Montrealer Abkommen für den internationalen Luftverkehr geregelt. Die Höchstgrenze für die notwendigen Ersatzeinkäufe liegt bei 1.300 Euro. Und die einzelnen Einkäufe werden auch nicht unbedingt vollständig ersetzt. „Normalerweise ersetzen Fluglinien bei verspätetem Gepäck nur 50 Prozent von Kleidung und Schuhen“, so die Juristin. Toiletteartikel würden in aller Regel zu 100 Prozent ersetzt.

Und Barbara Forster betont, dass die Rechnungen für diese Ersatzeinkäufe unbedingt aufbewahrt werden müssen. Immer wieder würden sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Reisende melden, die alle Belege weggeworfen haben. Ohne Rechnungen gibt es jedoch keine Entschädigung. Kopien davon müssen innerhalb von 21 Tagen ab der verspäteten Zustellung an die Fluglinie geschickt werden. „Und dazu ein Begleitbrief, in dem Sie wie lange sie keinen Koffer am Zielort hatten und was der Zweck ihrer Reise war und natürlich die Kontonummer“, so Forster weiter.

Kurze Frist bei Schaden am Gepäck

Kommt das Gepäckstück auch nach 21 Tagen nicht beim Besitzer an, dann gilt es als verloren. Hier können die Reisenden die Kosten für die notwendigen Ersatzeinkäufe fordern und außerdem Schadenersatz für Gepäckstück samt Inhalt. Ersetzt wird allerdings nur der Zeitwert. „Wenn die Jeans drei Jahre alt waren, kriegt man nicht den Neupreis der Jeans ersetzt, sondern das, was sie nach drei Jahren circa Wert ist“, sagt die Juristin.

Die Reisenden müssen dann eine Liste mit allen Dingen erstellen, die in dem Koffer waren, mit Kaufdatum und Preis. Gibt es Rechnungen, sollten die beigelegt werden. Den Rest müsse man glaubhaft machen, betont Forster. „Das heißt, dass ich am Badeort eine Badehose mit hatte, ist glaubhaft, warum ich den Pelzmantel mit hatte, müsste ich halt gut begründen“, meint die Verbraucherschützerin.

Hinweis

Informationen und Musterbriefe zur Verlust und Schadensmeldung vom Europäischen Verbraucherzentrum

Bei Beschädigung schnell reagieren

Die 1.300 Euro Höchstgrenze gilt bei verspätetem Gepäck, genauso wie bei Verlust oder Beschädigung. Kommt der Koffer mit einer Delle am Zielort an oder hat die Reisetasche einen Riss, sollten Reisende auf jeden Fall schnell handeln. Eine Meldung an die Fluglinie muss in diesem Fall innerhalb einer Woche verschickt werden.

Ist es am Urlaubsort nicht möglich, einen eingeschrieben Brief zu verschicken oder Fotos vom Schaden auszudrucken, reicht vorerst auch eine kurze Meldung an die Fluglinie. Ein Email mit dem Hinweis, dass eine vollständige Schadensmeldung noch folgen wird, ist ausreichend, um die Siebentagefrist nicht verstreichen zu lassen. Das PIR-Formular sollte in jedem Fall ausgefüllt werden.

Was ins Handgepäck sollte

Ganz allgemein empfiehlt Barbara Forster vor dem Koffer packen immer auch die Vorgaben der Fluglinie zum Handgepäck zu beachten: Dort sollte man alle Wertgestände, Dokumente, Schlüssel oder Medikamente unterbringen. Entstehen Kosten, weil diese Dinge nicht zu Hand sind, gibt es normalerweise keinen Kostenersatz von der Fluglinie.

Hilfe bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck kann es auch von einer Reiseversicherung geben, etwa jenen, die bei Kreditkarten dabei sind. Hier kommt man mitunter leichter und schneller zu einem Schadenersatz als bei der Fluglinie.

Marlene Nowotny, help.ORF.at

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