Neues Datenschutzgesetz geht nicht weit genug

Ab Mitte 2018 gelten in allen EU-Ländern die gleichen Regeln im Umgang mit den persönlichen Daten der Bürger. Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung erschwert unter anderem die Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke, und sieht höhere Strafen für Unternehmen vor, die gegen die neuen Datenschutzregeln verstoßen. Kritik gibt es an der österreichischen Umsetzung: Nicht alle Möglichkeiten seien ausgeschöpft worden.

Die persönlichen Daten der Bürger sind inzwischen ein attraktives Wirtschaftsgut geworden, als Ausgleich braucht es Gesetze zum Schutz der Privatsphäre. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung habe sich die EU-Kommission vor allem bemüht, den Bereich der Rechtsdurchsetzung zu verbessern, Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Wien im Gespräch mit help.ORF.at. Die Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden seien sehr vielfältig geworden. Vor allem durch die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden in den anderen Mitgliedsstaaten, könne nun grenzüberschreitenden Datenschutzvergehen besser nachgegangen werden.

Konsumentenschützer vermissen Verbandsklage

Die EU-Verordnung muss 1:1 umgesetzt werden, das heißt sie gilt ab Ende Mai 2018 wortgleich in allen Ländern. Begleitende nationale Gesetze sind aber nötig, um Details zu klären. Geklärt werden muss etwa die Behördenstruktur, wann welche heimische Behörde zuständig ist und wer Konsumenten im Fall der Fälle vor Gericht vertreten darf. Neben dem direkt gültigen Gesetzestext finden sich in der EU-Verordnung aber auch so genannte Öffnungsklauseln. Das sind Punkte, die die einzelnen Länder umsetzen können, aber nicht müssen. Dazu zählt etwa die Verbandsklage.

„Der enorme Vorteil einer Verbandsklage gegenüber einem Musterprozess ist, dass die Wirkung einer positiven Entscheidung nicht nur gegenüber dem einzelnen Klagenden wirkt, sondern gegenüber allen betroffenen Verbrauchern,“ so Konsumentenschützerin Zimmer. Das erleichtere es dem Einzelnen sehr, da er sich nicht selber darum kümmern müsse.

Eine Klage, alle profitieren

Einbringen können solche Verbandsklagen gemeinnützige Vereine wie der VKI oder die Arbeiterkammer, die die Datenschutzinteressen der Bürger vertreten. Verbandsklagen werden in Österreich in anderen Bereichen bereits erfolgreich und bewährt eingesetzt. So konnten schon vor Jahren ungerechtfertigt verlangte Zahlscheingebühren der Mobilfunker mittels Verbandsklage gestoppt werden. In einem anderen Fall wurde zuletzt entschieden, dass die BAWAG ihren Kreditkunden wegen gesetzwidriger Klauseln Mahngebühren und Verzugszinsen zurückzahlen muss - mehr dazu in BAWAG muss Zinsen und Gebühren zurückzahlen. Doch auch wenn die Verbandsklage hierzulande Tradition hat, in der jetzigen Überarbeitung des Datenschutzgesetzes wurde sie nicht berücksichtigt.

Kritik: Gesetz im Schnelldurchgang

„Diese Möglichkeit wird in Österreich nicht genutzt. Das bedauern wir sehr“, so Expertin Zimmer. Es sei unstrittig, dass der Datenschutz in Europa nicht immer den Stellenwert habe, den er aus Verbrauchersicht haben sollte. Es geben Vollzugsdefizite und der Zugang zum Recht für den Einzelnen sei durchaus hürdenreich. „Vor dem Hintergrund wäre es auch für Österreich wichtig eine Verbandsklagsbefugnis für die Verfolgung von Datenschutzverstößen zu haben,“ so Zimmer.

Dass die Verbandsklage nicht berücksichtigt wurde, wird auf den Umstand zurückgeführt, dass das Gesetz schnell durchgepeitscht wurde - und deswegen nur in einer Minimalversion. Die Regierung hat das Gesetz am Donnerstag noch schnell vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen. Zur Enttäuschung der vielen Interessenverbände, die ihre Anliegen in vielen Stellungnahmen zum Gesetz eingebracht haben und nicht mehr berücksichtigt werden konnten.

Beate Macura, help.ORF.at

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