VKI und Generali: Vergleich zu „MAXX Invest“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Generali Versicherung haben einen Vergleich bei der fondsgebundenen Lebensversicherung „MAXX Invest“ für einige hundert Fälle vereinbart. Die Generali hatte das Produkt mit den Slogans „maximale Erträge“ und „maximale Sicherheit“ beworben. Später habe man dieses Versprechen relativiert.

Der VKI hat vor rund einem Jahr eine Sammelaktion gestartet. Die Konsumentenschützer waren der Meinung, dass den Versicherungsnehmern schadenersatz- bzw. bereicherungsrechtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung zustehen. Die Generali war der Ansicht, dass diese Ansprüche unberechtigt sind. Es sei nun nach mehreren Verhandlungen gelungen, für die vom VKI gesammelten und von der Generali qualifizierten Fälle einen Vergleich zu vereinbaren, heißt es in der heutigen Pressemitteilung.

„Vergleich erspart jahrelange Auseinandersetzung“

„Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und wir für zahlreiche Verbraucher einen Mehrerlös erreichen konnten“, so die Leiterin der Abteilung Sammelaktion beim VKI, Ulrike Wolf. „Wir haben uns intensiv um eine Lösung für unsere Kunden bemüht“, erklärte der Leiter der Abteilung Lebensversicherung der Generali, Wolfgang Ortner. „Für die betroffenen Versicherungsnehmer ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen jahrelange ungewisse gerichtliche Auseinandersetzungen erspart.“

Der VKI hatte vor einem Jahr kritisiert, dass die Generali ab September 2004 „MAXX Invest“ in einem Verkaufsfolder geworben habe, in dem unter anderem „maximale Erträge“ und „maximale Sicherheit“ versprochen und hundertprozentige Kapitalgarantie und eine hundertprozentige Höchststandgarantie zugesichert worden seien. Im November habe die Generali in einem Schreiben an die Kunden dann die Aussage relativiert: Eine Wertentwicklung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, jede weitere einbezahlte Prämie sei voraussichtlich ein Verlust, so der VKI in damaligen Presseaussendung. Die Generali hat im Juni des Vorjahres betont, dass es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung handle und die Kunden über die Chancen und Risiken entsprechend informiert worden seien. Man habe die betroffenen Kunden bereits im Herbst 2015 über die negativen Aussichten des Fonds aufgeklärt und Alternativen vorgeschlagen.

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