Schutz vor digitaler Diskriminierung gefordert

Beim „Personal Pricing“ variieren Händler ihre Preise je nach Surfverhalten und genutztem Endgerät. Manche Kunden müssen dadurch höhere Preise bezahlen, andere geringere. „Niemand darf aufgrund seines digitalen Verhaltens diskriminiert werden“, kritisiert der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der Vorstand des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller, hat von der nächsten Bundesregierung mehr Schutz vor digitaler Diskriminierung gefordert.

„Wer im Internet surft und einkauft, hinterlässt Spuren. Schon heute können Angebote so ans Shoppingverhalten angepasst werden, dass nur einzelne Nutzern sie sehen. Dann kommen andere gar nicht in deren Genuss“, sagte Müller der „Bild“-Zeitung. Die Folge sei, dass die Betroffenen von bestimmten Angeboten ausgeschlossen seien oder im Zweifel mehr zahlen müssten. „Niemand darf aufgrund seines digitalen Verhaltens diskriminiert werden“, sagte Müller.

Preis wird durch Surfverhalten und Endgerät bestimmt

So wird etwa das Surfverhalten ausgewertet und für die Preisfestlegung herangezogen. Ein Flug kostet dann, mit einem Apple-Computer gebucht, oft mehr, als derselbe Flug, der mit einem Windows-Gerät gekauft wurde. „Personal Pricing“ heißt die umstrittene Methode der Onlinehändler. Auf Basis von persönlichen Daten können Konzerne für ein und dasselbe Produkt unterschiedliche Preise verlangen.

Bei der Buchung von Flügen konnte der ÖAMTC vor einiger Zeit „Personal Pricing“ nachweisen. Über Cookies würden Fluggesellschaften und Online-Suchportale den Verlauf der Anfragen ihrer Kunden speichern und danach die Preise variieren. Je länger man sucht, desto höher werden die Preise, do der ÖAMTC in seinem Fazit.

„Den einen Preis wird es künftig nicht mehr geben“

"Den einen Preis wird es künftig nicht mehr geben, sondern jeder bekommt seinen persönlichen Preis. Die Gefahr, einen höheren Preis zu bekommen, wird größer“, so Thorsten Behrens, E-Commerce-Experte am Österreichischen Institut für Telekommunikation, gegenüber help.ORF.at - mehr dazu in Apple-User zahlen mehr. Rechtlich gesehen sind unterschiedliche Preise aufgrund von Wohnort oder Geschlecht als diskriminierend eingestuft und deshalb verboten, so Behrens. Für Preise, die sich nach den Endgeräten der Konsumenten richten, sei die Gesetzeslage aber noch unklar. Gesetze und Urteile dazu fehlen bisher.

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