Mietwagen: Wie man Probleme vermeiden kann

Probleme mit Mietwagenfirmen zählen neben Flugverspätungen und Hotelmängeln zu den häufigsten Reisebeschwerden. Das muss nicht sein: Manche Schwierigkeiten lassen sich durch etwas Aufmerksamkeit schon bei der Buchung vermeiden.

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Das Buchen eines Mietwagen kann durchaus mit Tücken verbunden sein. Leider wird das oft erst bei einem Blick auf die Endabrechnung klar. Versteckte Zuschläge und Extrakosten können das Budget oft wesentlich intensiver belasten, als man denken würde. Reiserechtsexpertin Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) rät Konsumenten zu erhöhter Aufmerksamkeit:

Extras sollten schon bei der Buchung berücksichtigt sein

„Grundsätzlich ist es wichtig darauf zu achten, ob man alle benötigten Extras schon während der Buchung auswählen kann. Nur so kann man sicherstellen, dass Zusatzleistungen schon vorab im Preis inkludiert sind und man hinterher keine bösen Überraschungen erlebt.“

Und die Überraschungen können vielfältig sein. Von Zuschlägen für das Abholen des Autos am Flughafen oder der Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, bis hin zu Kosten für zusätzliche Ausrüstung wie Kindersitze oder Navigationsgeräte. Auch, wenn sich das meiste davon schon beim Preisvergleich klären lasse, gebe es dazu immer wieder Beschwerden, so Forster. Manche Dinge ließen sich dagegen ohne ein genaues Studium der Mietbedingungen nicht vorhersehen. In einem Fall wollte ein Kunde mit dem Wagen über die Grenze fahren. Dies sei speziell bei dem dem von ihm gewählten Vermieter jedoch verboten gewesen, der Hinweis habe im Kleingedruckten gesteckt.

Auf die korrekte Kreditkarte kommt es oft an

In der Praxis käme es häufig vor, dass Konsumenten zwar an Sonderwünsche und Tankregelungen denken würden, ein entscheidender Punkt würde aber oft vergessen. Nämlich, wie man an das Fahrzeug überhaupt heran kommt: „So gut wie jeder Autovermieter hat Bedingungen, die man erfüllen muss, um einen Mietwagen übernehmen zu können. In aller Regel muss eine Kaution hinterlegt werden. Man muss also auch auf eine entsprechende Deckung der Kreditkarte achten, Barzahlungen werden häufig nicht akzeptiert“, erinnert die Reiserechtexpertin.

Mitunter sei es auch notwendig jene Kreditkarte vorzuweisen, mit der der Wagen online gebucht wurde, damit das Fahrzeug übernommen werden kann. Man sollte es also vermeiden mit einer anderen Kreditkarte zu reisen. Übersieht man solche Bestimmungen, kann es unvorhergesehener Weise teuer werden. In einem weiteren Fall bestand ein Vermieter darauf, dass eine teurere Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen wird, weil die Kreditkarte der Beifahrerin nicht für die Kaution akzeptiert wurde.

Wagenrückgabe nur gemeinsam mit einem Mitarbeiter

Ein regelrechter Dauerbrenner in der Beschwerdebox von Verbraucherorganisationen wie dem EVZ sind Streitigkeiten über Schäden am Fahrzeug. Hier sei es in jedem Fall ratsam den Wagen innerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben, so dass noch Personal vor Ort ist, sagt Forster: „Gemeinsam mit einem Mitarbeiter das Fahrzeug rundum in Augenschein nehmen, ein Check-In und Check-Out-Protokoll aufnehmen und dieses unterschreiben lassen. In jedem Fall muss bei der Rückgabe zweifelsfrei geklärt werden: Gab es Vorschäden? Sind zusätzliche Schäden entstanden? Oder habe ich den Wagen genauso zurückgebracht, wie ich ihn übernommen habe.“

Mietwagenfirmen sind auch bei Bagatellschäden, die man am eigenen Fahrzeug vielleicht nicht einmal bemerken würde, notorisch pingelig. Ist es nicht möglich, das Auto zu Geschäftszeiten zurückzugeben, sollte man wenigsten den Zustand so genau wie möglich mit Fotos dokumentieren.

Vorsicht bei Verträgen in fremder Sprache

Eine weitere häufige Beschwerde betrifft die Mietverträge, die im Urlaubsland unterschrieben werden. Die Buchung mag auf Deutsch oder auf Englisch erfolgt sein, doch am Ziel soll plötzlich ein Vertrag in der Landessprache und noch dazu in einem völlig anderen Layout unterschrieben werden. Als Kunde lässt sich dagegen wenig tun; Europäische Verbraucherschützer fordern schon länger, dass wenigsten das Layout vereinheitlicht wird, damit die Angaben verglichen werden können. Bisher mit eingeschränktem Erfolg.

Von Onlineplattformen sei zwar nicht grundsätzlich abzuraten, so EVZ-Juristin Forster, dennoch sei bei der Bestellung eines Mietwagens im Internet ein gewisses Maß an Vorsicht anzuraten. Online sollte man nur bei einem bekannten und renommierten Anbieter buchen. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass die Buchung auch tatsächlich über den Vermieter erfolgt. Reine Vergleichsseiten oder Vermittlungsplattformen, sind nie Vertragspartner und somit auch kein Ansprechpartner, sollte es zu Problemen kommen.

Wenn man sich unsicher ist, mit wem man es genau zu tun hat, führe kein Weg daran vorbei, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genauer anzusehen, so Forster. Allerdings müsse hier nicht das ganze Regelwerk studiert werden. Denn seriöse Anbieter deklarieren gleich im ersten Absatz der AGB welche Rolle sie einnehmen.

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