177 Prozent Stornogebühr für abgesagte Busreise

Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich warnt vor überhöhten Stornogebühren. Ein Reiseveranstalter verlangte nach der Stornierung einer Busfahrt zu einem Konzert 177 Prozent Stornogebühr. Er behielt nicht nur den bereits bezahlten Ticketpreis ein, sondern forderte zusätzlich die Bezahlung von Stornogebühren. Laut AK Niederösterreich ist das rechtswidrig.

Die Pensionistin aus Stockerau in Niederösterreich buchte bei einem Reiseveranstalter Tickets für eine Tagesfahrt mit dem Bus zu einem Konzert in Wien. Wie auch sonst wollte sie in Stockerau in den Bus zusteigen.

Stornogebühr höher als Reisepreis

Nur drei Tage vor Reiseantritt sei ihr per Brief mitgeteilt worden, dass sich die Zustiegsstelle im Süden von Wien befindet. Diese war damit sogar weiter vom Veranstaltungsort entfernt als ihr Wohnort. Die Frau stornierte die Fahrt, ebenso eine zweite bereits bezahlte Reise, bei der ihr der Veranstalter die Einstiegsstelle bisher nicht bekannt gegeben hatte. Nun sitzt sie auf einer offenen Forderung und soll zu den bereits bezahlten 179,50 Euro noch zusätzlich 104,93 Euro Stornogebühr überweisen.

„Stornogebühren, die über den Wert der Dienstleistung hinausgehen, stellen eine Bereicherung dar und sind somit nicht rechtens“, so Manfred Neubauer, Konsumentenschützer bei der AK Niederösterreich. Dass die Gebühren für die Stornierung steigen, wenn der Reiseantritt näher rückt, sei eine übliche Vorgehensweise. Die Stornogebühren dürften allerdings nicht mehr als den tatsächlichen Reisepreis ausmachen. Die AK Niederösterreich spricht von dubiosen Tricks und rät, in solchen Fällen die Stornogebühr nicht zu bezahlen.

Link:

Mehr zum Thema: