AK rät zu Vorsicht bei Reisestornoversicherungen

Unstimmigkeiten über Stornogründe sind „Aufreger Nummer eins“ in der Verbraucherberatung, meldet die Arbeiterkammer (AK). Es komme häufig vor, dass Versicherungen die Zahlung bei einem Reisestorno verweigern. Die Verbraucherschützer empfehlen, das Kleingedruckte genau zu lesen.

Vor allem bei teuren Reisen wird gerne eine Reisestornoversicherung empfohlen. Wer jedoch die Versicherungsbedingungen nicht genau studiert, kann genau jene kostspielige Überraschung erleben, welche die Versicherung eigentlich verhindern sollte, warnt nun die AK. Dann stelle sich etwa heraus, dass eine Operation kein versicherter Stornogrund sei, heißt es in einer Aussendung. Die Versicherungsnehmerinnen blieben dann auf den Stornokosten sitzen.

Die Arbeiterkammer rät daher, nicht nur die Tarife sondern auch das Kleingedruckte genau zu lesen. Oft seien Zusatzpakete notwendig, um den vollen Schutz zu haben. Oder es bestehe bereits eine Versciehrung über Kreditkartenvetrräge oder Vereinsmitgliedschaften. Auch auf Wartefristen sollte geachtet werden: Häufig sind Verträge erst einige Tage oder Wochen nach Abschluss vollständig gültig. Etwa dann, wenn die Versicherung nach der Reisebuchung abgeschlossen wird.

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