IT-Panne bei British Airways: Die Rechte für Passagiere

Wenn Computerpannen oder andere Ereignisse zu Flugausfällen führen, dann haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort. Denn dafür gilt laut Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) die Fluggastrechteverordnung.

Am Montag waren ein Flug nach, beziehungsweise einer von London nach Wien gestrichen, Ausfälle gab es auch am Wochenende. Die Agentur empfiehlt, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können. Ist eine Übernachtung nötig, muss grundsätzlich die Fluglinie ein Hotel samt Transport vom und zum Flughafen organisieren. Ist das nicht möglich, könnten sich Reisenden selbst um ein Hotel kümmern und gegen Vorweis der Rechnung das Geld von der Fluglinie zurückbekommen.

Außergewöhnliche Umstände?

Ob die Passagiere einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Schadenersatz haben, ist nicht ganz klar. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Annullierung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Airline keinen Einfluss haben hätte können. Ist eine direkte Klärung mit der Airline nicht möglich, kann der Fall bei der apf zur Prüfung eingereicht werden.

Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden.

Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen

Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. In der Praxis passiert dies laut apf jedoch nicht immer. Oftmals sei es auch so, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie auf Wunsch Ansprüche in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen.

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