AK warnt vor Zusatzkosten bei Roaming

Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Beginn der Sommerurlaubssaison vor zusätzlichen Kosten bei der Handynutzung im Ausland. Trotz des EU-weit besiegelten Endes für Roaminggebühren ab 15. Juni gebe es Ausnahmen. Handynutzer, die überwiegend im Ausland telefonieren und surfen, müssten mit Zuschlägen rechnen. Die zuschlagsfrei nutzbare Datenmenge könne begrenzt werden, so die AK.

Ab 15. Juni werden Reisende im EU-Ausland generell ohne Zusatzkosten mobil telefonieren und im Internet surfen können. Urlauber können dann im Sommer nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in Island, Liechtenstein und Norwegen ihr Handy ohne zusätzliche Roaminggebühren benützen.

Zuschläge in Ausnahmefällen möglich

Das Konzept „roam like at home“ gilt nur für Reisende in Europa. Wer überwiegend im EU-Ausland telefoniert, müsse mit Zuschlägen rechnen, so die AK. Handynutzer, die sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten und dort überwiegend Roamingdienste nutzen, dürfen vom Anbieter verwarnt werden.

Sie müssen dann innerhalb von zwei Wochen eine „faire Nutzung“ nachweisen, also einen überwiegenden Aufenthalt und eine überwiegende Nutzung im Inland. Sonst können zusätzliche Kosten verrechnet werden - mehr dazu in Mehr Überwachung durch neue Roamingregeln. Permanente Mobilfunk-Abos sind damit weiter an den Wohnsitz gekoppelt, um zu verhindern, dass die billigsten Mobilfunkanbieter aus dem Ausland gewählt werden.

Niedrige Tarife ohne Roaming

Die AK weist drauf hin, dass es bei manchen Tarifen auch zu Roamingzuschlägen kommen kann, wenn gewisse Datenmengen überschritten werden. Betroffen davon sind Tarife mit unlimitierten - auch gedrosselten - Datenvolumen und solche, bei denen die in der Pauschale enthaltenen Gigabytes günstiger sind als der Anbietergroßhandelspreis. Der Anbieter muss seine Kunden vorab informieren, wie viel sie von ihrem inkludierten Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nützen dürfen. Es gibt auch eine SMS-Info, wenn das Volumen ausgeschöpft ist.

Generell seien Mobilfunkanbieter nicht verpflichtet, ihren Kunden Roamingdienste anzubieten, so die AK. Vor allem Diskontanbieter mit sehr niedrigen Inlandspreisen könnten davon Abstand nehmen - mehr dazu in Erster Handyvertrag mit Roamingausschluss. Generell gelten aber Freieinheiten auch im EU-Ausland, die Nutzung ist dort zu denselben Bedingungen wie im Inland möglich. Auch beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Daten von der Pauschale abgezogen.

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