Hochzeit im Ausland: Ehe war erst nach 10 Jahren „legal“

Ein Grazer Paar hat sich ihren Traum verwirklicht: Heiraten in Las Vegas mit Elvis & Co. Bei ihrer Rückkehr aus den USA wollten sie ihre Ehe in Österreich eintragen lassen: „Nicht notwendig“ habe es beim Standesamt in Graz geheißen. Erst 10 Jahre später erfuhren sie, dass sie in Österreich nach wie vor als ledig geführt wurden.

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Die Grazerin Ulrike G. und ihr Lebensgefährte wollten sich vor 10 Jahren einen Traum verwirklichen und in Las Vegas heiraten. Nach einigen bürokratischen Vorbereitungen, reisten sie mit vier ihrer besten Freunde in die USA. Nachdem Showteil mit Elvis bat sie eine Standesbeamtin mit Talar um eine letzte Unterschrift. Dann habe sie gesagt: „Now it’s legal - Jetzt ist es rechtsgültig!“

Zurück in Österreich rief Ulrike G. beim Standesamt an und fragte den zuständigen Beamten, was sie nun tun müsse, damit ihre Ehe auch in Österreich gültig ist. Dieser habe ihr geantwortet: Wenn in den USA alles amtlich abgewickelt worden sei, würde ihre Ehe auch hier gelten. Was der Beamte ihr allerdings nicht sagte: Im österreichischen Personenregister wurden die Eheleute weiterhin als „ledig“ geführt. Das sollten sie erst Jahre später erfahren. Da sie beide ihre Nachnamen behalten wollten, mussten keine Dokumente geändert werden.

Widersprüchliche Steuererklärung stört Finanz nicht

Bei der Steuererklärung kreuzte sie „verheiratet“ an, der Steuerberater als Vertreter ihres Mannes dagegen weiterhin „ledig“. Das Finanzamt schien sich daran nicht zu stören. Irgendwann stieß Ulrike G. auf einen Zeitungsartikel, der sie stutzig machte. Nach damaligem österreichischen Namensrecht hieß es: Die Frau bekommt automatisch den Namen des Mannes, sofern nicht anders beantragt. Sofort rief sie wieder beim Standesamt an und erkundigte sich, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen sei und sie ihren Mädchennamen behalten dürfe. Das hätte sie vorher sagen müssen, das ginge jetzt nicht mehr, habe der Standesbeamte geantwortet.

Ein Bräutigam streift bei der Trauung seiner Braut den Ehering über den Finger

APA/dpa-Zentralbild/Andreas Lander

Im Ausland verheiratet, in Österreich „ledig“

Eine Namensfeststellung sei zu beantragen und alle Dokumente müssten auf den Namen ihres Mannes geändert werden. Erst dann können Sie wieder ihren Mädchennamen annehmen und die Dokumente wieder zurück ändern. Das wollte sich Ulrike G. nicht gefallen lassen. Sie wandte sich an den Ombudsmann der Kleinen Zeitung. Auf dessen Intervention hin, bot man ihr eine einfachere Lösung an, allerdings mit zusätzlichen Dokumenten. Weder das amerikanische Konsulat noch die amerikanische Botschaft hätten sich zuständig gefühlt, so Ulrike G.. Erst eine Internet-Hochzeitsagentur in Los Angeles konnte ihr helfen.

Namensänderung für 30 Sekunden

Mit allen erforderlichen Dokumenten vereinbarte sie schließlich einen Termin im Standesamt. Dort gelang ihr sowohl der Heiratsnachweis als auch der Antrag auf Namensänderung: „Eine halbe Minute lang musste ich dann aber doch den Namen meines Mannes führen, einmal musste ich mit seinem Namen unterschreiben, dann hieß ich wieder wie früher“, so Frau G.. Als Bestätigung bekam sie einen Auszug aus dem Personenregister. Erstmals waren sie in Österreich als „verheiratet“ registriert, nur das Heiratsdatum lag bereits 10 Jahre zurück.

Um ein solches Prozedere von Vornherein zu verhindert, empfiehlt Martina Melcher, Expertin für Internationales Privatrecht an der Universität Graz, sich bereits vor der Eheschließung im Ausland zu überlegen, was für einen Namen man führen möchte. Denn die Namensführung richte sich nach österreichischem Recht. Zum ohnehin erforderlichen Ehefähigkeitszeugnis könne man beim Standesamt in Österreich auch gleich eine Erklärung zur Namensführung abzugeben. „Wenn man das im Vorhinein schon erledigt, hat man keine weiteren Scherereien“, so Melcher.

Eheschließung im Ausland grundsätzlich gültig

Ehen, die im Ausland rechtsgültig abgeschlossen werden, gelten auch dann, wenn sie nicht im österreichischen Personenregister eingetragen sind, so die Juristin. Die Beweislast läge dann allerdings bei den Eheleuten, etwa wenn es ums Erben, Scheiden oder die Auskunftspflicht von Ärzten geht. Grundsätzlich könne man in so gut wie jedem Land der Welt gültig heiraten, sofern man sich an die jeweiligen Vorschriften des Landes hält. Vor einer Ehe im Ausland reiche es in der Regel aber nicht aus, sich nur an ein Standesamt zu wenden: „Man kann von keinem Standesbeamten verlangen, dass er sämtlichen Regelungen aller ausländischen Staaten kennt“, so Melcher. Die beste Ansprechstelle sei deshalb das Außenministerium.

Zu beachten sei außerdem, dass seit 2013 die Pflicht besteht, alle Änderungen des Personenstands, die im Ausland eintreten, in Österreich bekannt zu geben. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Ehe. Innerhalb der Europäischen Union werde die Heiratsurkunde in der Regel automatisch an das zuständige Innlandsstandesamt geschickt. Die Verpflichtung, diese Verehelichung zu melden, läge trotzdem bei den betroffenen Personen, so Melcher. Wer das nicht tut, dem drohe eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 218 Euro.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at