VKI-Sammelaktion: BAWAG-Kunden sollen Geld bekommen

Wegen zu hoher Mahnspesen und Verzugszinsen musste die BAWAG P.S.K. ihre Klauseln bei zahlreichen Kreditverträgen ändern. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einer Klage der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) statt. Nun startet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelakton für betroffene BAWAG-Kunden. Die Kunden sollen ihr Geld zurückbekommen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion für Kunden der BAWAG P.S.K. zu Verbraucherkrediten. Damit sollen die Kunden unterstützt werden, unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückzubekommen, teilte der VKI per Aussendeung mit. Die Teilnahme ist kostenlos.

OGH-Urteil: BAWAG muss ihre Klauseln ändern

Grundlage dafür ist eine Klage im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich, die der VKI Ende März gewonnen hat. Gegenstand des vom OLG Wien rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen. Beispielsweise im Superschnell-Kredit oder Wohnbaukredit. Das Urteil ist nach Ansicht des VKI auch für Girokonten relevant, auf die die entsprechenden Klauseln zutreffen.

Rote Ampel

APA/Georg Hochmuth

Kunden der BAWAG P.S.K. können sich ab sofort bei der Sammelaktion des VKI anmelden

Unzulässige Mahngebühren bis zu 55 Euro

Die von der BAWAG P.S.K. verwendeten Klauseln zu Verzugszinsen würden nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, so die Leiterin der VKI-Abteilung Sammelklagen, Ulrike Wolf in der Pressemitteilung. „Konsumenten, denen von der Bank Verzugszinsen verrechnet wurden, hätten daher einen Anspruch auf Entschädigung. Zusätzlich verlangte das Institut der Höhe nach gestaffelte Mahnspesen: Für die Zahlungserinnerung wurden 22 Euro fällig, bei der Mahnung 33 Euro. Bei der letzten Mahnung seien bereits 55 Euro Mahnspesen zu berappen gewesen. Mahnspesen, die unabhängig von der Höhe der betriebenen Forderung kassiert werden, seien unzulässig“, so Wolf.

Aus der BAWAG hieß dazu, dass der VKI das Gerichtsverfahren gegen die BAWAG P.S.K. gewonnen habe und dass der Bank vom OLG Wien eine Umsetzungsfrist von 3 Monaten gewährt worden sei. Die Frist endet Mitte Mai.

VKI will Verzugszinsen und Mahngebühren zurückfordern

An der technischen Umsetzung des Urteils werde derzeit intensiv gearbeitet. Betroffene Kunden könnten sich dazu an das Kundenservice Center wenden. Die Bank nehme die Kontaktdaten entgegen und werde die Kunden umgehend über die weiteren konkreten Schritte informieren.

Der VKI werde im Rahmen einer Sammelintervention für Kreditnehmer und Girokontoinhaber der BAWAG P.S.K. unzulässig in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Mahnspesen zurückfordern, so die Konsumentenschützer Potenziell betroffen seien alle Konsumenten, die bei der Bank in Zahlungsverzug waren. Die Sammelaktion umfasst sowohl bestehende beziehungsweise bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten, denen vergleichbare Klauseln zugrunde liegen.

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