BAWAG muss Kreditvertragsklauseln ändern

Wegen zu hoher Mahnspesen und Verzugszinsen muss die BAWAG die Klauseln bei zahlreichen Kreditverträgen ändern. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einer Klage der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) recht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelaktion für Betroffene, damit diese ihr Geld zurückbekommen.

Das OLG kippte gleich mehrere Bestimmungen bei so genannten „SuperschnellKrediten“, deren Vergabe im Idealfall nicht länger als zehn Minuten dauern soll. Das Gericht erklärte sowohl Mahnspesen als auch Klauseln für zusätzlich verrechnete Verzugszinsen für unzulässig. Die Bank legte kein Rechtsmittel dagegen ein, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Pauschale Mahnkosten unzulässig

Für unzulässig hält das OLG die festgeschriebenen Höhen der pauschalen Mahnkosten. Diese betragen je nach Mahnstufe 22 Euro bis 55 Euro. Es bestehe somit die Gefahr, dass säumigen Kreditnehmern Kosten verrechnet werden, die im Verhältnis zum offenen Betrag unverhältnismäßig hoch sind. Für das Gericht ist außerdem das Ansteigen der Mahnkosten mit jeder weiteren Mahnung nicht nachvollziehbar.

Außerdem erklärten es die Richter für rechtswidrig, dass den Kunden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr zusätzlich zu den jeweiligen Sollzinssätzen und Mahnkosten aufgebrummt werden. Die Klausel würde auch zur Verrechnung von vertraglichen Verzugszinsen ohne Verschulden der Kreditnehmer berechtigen.

VKI startet Sammelaktion für Betroffene

„Alle betroffenen Kreditkonten müssen unverzüglich richtig gestellt werden“, so AK-Präsident Johann Kalliauer. Für den Fall, dass Kredite bereits vollständig zurückbezahlt wurden, habe die Bank entsprechende Rückzahlungen zu leisten. Einen gleichen Anspruch sieht die AK auch für andere BAWAG-Kredite mit sinngleichen Klauseln.

Der VKI wird im Auftrag des Sozialministeriums allen Betroffenen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Unterstützung und Durchsetzung ihrer Rechte anbieten. Eine Teilnahme an der Sammelaktion gegen die BAWAG wird voraussichtlich ab dem 7.April 2017 möglich sein. Details wird der VKI noch bekanntgeben.