Parship darf Verträge nicht automatisch verlängern

Das Oberlandesgericht Wien hat das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstrittene Urteil gegen Parship bestätigt: Die Onlinepartnerbörse muss Kunden deutlicher als bisher die Möglichkeit geben, ihren Vertrag zu kündigen. Die gängige Praxis, Verträge automatisch zu verlängern, ist unzulässig.

Eine nichtssagende E-Mail mit einem Link, dem weitere Informationen entnommen werden könnten, stellt keinen ausreichenden Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung dar, so das Gericht. Zuvor war bereits das Handelsgericht Wien zu der selben Entscheidung gekommen.

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APA/dpa

Der Markt für Singleplattformen ist groß

Beim VKI hatten sich zahlreiche Kunden beschwert, weil ihr Jahresabo für die Partnervermittlung ohne ihre Zustimmung verlängert worden war. Wie sich herausstellte, hatten die Parship-Kunden die E-Mail über die Vertragsverlängerung unter all den anderen Benachrichtigungen von Parship schlicht übersehen, weil sie nicht als solche erkennbar war.

Kündigungserinnerung schlecht zu erkennen

Konsumenten, die eine befristete Mitgliedschaft bei Parship abschließen, werden bereits bei Vertragsabschluss im Kleingedruckten informiert, dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr kommt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine solche automatische Vertragsverlängerung ist aber nur dann wirksam, wenn die Kunden noch einmal gesondert, rechtzeitig und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die danach folgende Vertragsverlängerung hingewiesen werden.

Parship versendet zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail, diese jedoch nur mit dem Betreff „Nachricht zu Ihrem Profil“ und einem weiterführenden Link. Folgt man dem Link, gelangt man aber zunächst auf die Startseite der Partnervermittlung, wo ein Log-in notwendig ist, um an eigentliche Informationen zum drohenden Ablauf der Kündigungsfrist zu gelangen - mehr dazu in Online-Singlebörse als Abofalle.

Betroffene können Rückerstattung fordern

Das sei nicht ausreichend, urteilte das OLG Wien. Die gesetzlich vorgesehene Warnfunktion kann die Nachricht nur dann erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Adressaten erregt. Dafür sind eine aussagekräftiger Betreffzeile und eine Information im Text des E-Mails erforderlich.

„Wer einen Hinweis auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist derart versteckt erteilt, spekuliert geradezu darauf, dass dieser übersehen wird, damit es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt“, sagte VKI-Juristin Laura Ruschitzka. Die Entscheidung ist bereits vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Parship kann dagegen noch außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erheben.

VKI stellt Musterbrief zur Verfügung

Betroffene, die den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen haben, weil sie lediglich durch ein solches Erinnerungs-E-Mail benachrichtigt wurden, können die Rückerstattung verlangen, wenn sie die Dienste nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben. Der VKI hält hierfür einen Musterbrief bereit.

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