KitzVenture: Ermittlungen wegen Betrugs

Nach Problemen mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die Tiroler Investmentfirma KitzVenture ins Visier der Strafbehörden geraten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des schweren Betrugs ein. Es geht um Zinsversprechen an Anleger und möglicherweise irreführende Angaben im Kapitalmarktprospekt.

KitzVenture sammelt seit Juli 2016 bei Kleinanlegern Geld in Form von Nachrangdarlehen ein. Knapp zehn Prozent Zinsen garantiert das Unternehmen Privatanlegern, die in Start-ups investieren wollen. Die Auszahlung soll jährlich erfolgen. Bei Nachrangdarlehen besteht für die Anleger ein Totalverlustrisiko.

Ermittlungen wegen irreführender Angaben

„Das Landeskriminalamt wurde mit den Ermittlungen beauftragt“, bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf Anfrage von help.ORF.at. Ermittelt werde gegen Verantwortliche des Unternehmens wegen des Verdachts des schweren Betrugs im Zusammenhang mit Zinsversprechen sowie wegen irreführender Angaben im Kapitalmarktprospekt. Gesellschafter von KitzVenture sind zwei deutsche Staatsbürger, einer von ihnen ist auch Geschäftsführer.

Ausgelöst hat die Ermittlungen eine Anzeige der Finanzmarktaufsicht (FMA). Nach Ansicht der FMA hat KitzVenture die Risiken der Anlage verschwiegen und in der Werbung nicht auf den Kapitalmarktprospekt verwiesen. Weiters kritisieren die Aufseher, dass ein großer Teil des bisher eingesammelten Anlegergelds für Werbung in Fernsehen und Internet ausgegeben worden sei. Die FMA verhängte deshalb eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 75.000 Euro und erstattete Strafanzeige.

KitzVenture „überdenkt Strategie“

KitzVenture verweist in einer Aussendung darauf, dass jeder Anleger vorab umfangreiches Informationsmaterial erhalten habe und auch andere Start-ups auf Crowdfunding-Plattformen beispielsweise mit „acht Prozent Festverzinsung" werben würden. „Unsere Marketingbemühungen waren sicherlich ambitioniert“, zum jetzigen Zeitpunkt sei aber kein einziger geschädigter Konsument bekannt. Man habe sich aber entschlossen, das juristische Beraterteam zu wechseln und eine Neuausrichtung der Strategie zu überdenken.