Versteckte Zusatzkosten bei Mietwagen

Die Beschwerden über Mietwagenfirmen nehmen zu. Ob teure Extras, Zusatzversicherungen, unklare Tankregelungen oder unangekündigte Kontoabbuchungen für angebliche Schäden am Auto: Nach dem Urlaub kommt es mitunter zu bösen Überraschungen auf der Kreditkartenabrechnung. Was man gegen versteckte Zusatzkosten und hohe Nachforderungen tun kann.

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Wer am Urlaubsort mobil sein möchte, bucht seinen Mietwagen oft schon im Voraus. Bei der Abholung am Schalter der Autovermietung stellt sich dann heraus, dass mehr zu bezahlen ist - zum Ärger der Konsumenten. Seit 2010 haben sich in der EU die Beschwerden über Mietwagenfirmen mehr als verdoppelt.

Versteckte Zusatzleistungen oft doppelt gebucht

„Vor allem bei der Abholung des Wagens können leicht Fehler passieren“, so Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). Oft würden Firmen vor Ort versuchen, noch Extras wie diverse Zusatzversicherungen zu verkaufen. Wer dann nicht genau weiß, welche Versicherungen er bereits gebucht hat, habe das Nachsehen. Das Geld für versteckte Zusatzkosten wie Doppelversicherungen bekomme man nicht zurück, so Herrmann.

Zusatzleistungen wie Kindersitz, Navi und zweiter Fahrer können ebenfalls teuer werden. Bei „all inklusive Angeboten“ etwa ist der zweite Fahrer schon enthalten, trotzdem würde Konsumenten die Leistung vor Ort nochmals angeboten. Mietwagen sind üblicherweise mit vollem Tank zurückzugeben. Wird vor Ort bei der Mietwagenstation vollgetankt, kostet das mehr. Der Sprit bei den Zapfsäulen der Verleihfirma ist oft sehr teuer.

Nicht drängeln lassen, Auto und Vertrag fotografieren

Bevor man vor Ort den Mietvertrag unterschreibt, sollte man ihn genau durchlesen, so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn andere Urlauber in der Schlange schon drängeln“. Denn letztlich gelte das, was man vor Ort mit der Mietwagenfirma vereinbart. Wichtig: Nichts unterschreiben, was man nicht versteht und eine Kopie des Vertrags aufbewahren. „Sie können die Schriftstücke auch fotografieren, damit Sie im Streitfall Beweise haben, was unterschrieben oder angekreuzt wurde“, so Hoffer.

Autos auf einem Parkplatz

dpa/Oliver Berg

Mietwagenfirmen versprechen mehr Transparenz bei der Abrechnung

Vermittler, Vermieter: Wer ist Ansprechpartner

Bevor man am Urlaubsort einsteigt und losfährt, empfiehlt es sich, das Fahrzeug außen und innen zu fotografieren, ebenso bei der Rückgabe. Denn die meisten Beschwerden gibt es über Beschädigungen, die angeblich während der Mietzeit passiert sind. Mietwagenfirmen buchen in diesem Fall Reparaturarbeiten am Auto von der Kreditkarte ab oder behalten den Selbstbehalt einer Kaskoversicherung ein. „Gerade angeblich entstandene Schäden sind ohne ausreichende Beweise außergerichtlich sehr schwer zu lösen“, so Herrmann.

Meist sind mehrere Unternehmen an der Vermietung beteiligt, weshalb unklar sei, an wen sich Konsumenten bei einer Reklamation wenden können. „Bei Schäden am Fahrzeug, Streit über Tankregelungen oder Problemen mit dem Auto selbst ist der Vermieter vor Ort Ansprechpartner“, so der EVZ-Jurist. Oft wird das Fahrzeug jedoch über Vermittler im Internet gebucht. Sie sind nur dafür zuständig, dass die Angaben zum gewählten Auto richtig an die Verleihfirma weitergegeben werden. Preisvergleichsplattformen für Mietwagen wiederum haften nur für richtige Preise auf ihren Seiten.

EVZ: Verbesserungen noch nicht spürbar

Fünf große Mietwagenfirmen kündigten Anfang des Jahres auf Drängen der EU mehr Transparenz an. So soll etwa ein Anbieter Kosten für Schäden belegen müssen, bevor Geld abgebucht wird. Verträge sollen in verständlicher Sprache abgefasst sein. Bei Extras wie Zusatzversicherungen soll genau aufgeschlüsselt werden, was die Versicherung im Grundmietpreis und was die Zusatzversicherung abdeckt.

Es bleibe abzuwarten, ob diese freiwillige Vereinbarung wirklich der große Wurf werde, so EVZ-Jurist Herrmann. „Bis jetzt haben wir nicht gemerkt, dass sich die Fälle leichter und schneller lösen lassen“. Bei Streitfällen können sich Mietwagenkunden an das Europäische Verbraucherzentrum und an Autofahrerorganisationen wenden.

Karin Fischer, help.ORF.at

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