Kroatische Parkstrafen: Punktesieg für Urlauber

Zahlreiche Kroatien-Urlauber haben in den vergangenen Jahr eine unliebsame Erfahrung gemacht. Wieder zu Hause erreichte sie ein notariereller Vollstreckungsbefehl aus Kroatien, in dem hohe Geldbeträge für nicht bezahlte Parkgebühren eingefordert wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses Vorgehen nun für gesetzeswidrig erklärt.

Laut ÖAMTC hätten sich tausende Mitglieder mit derartigen Briefen von einem kroatischen Notar an den Autofahrerklub gewandt. Ähnliches widerfuhr wohl auch vielen deutschen Urlaubern. Denn der deutsche Autofahrerklub ADAC rief gemeinsam mit dem ÖAMTC den EuGH in dieser Frage an. In einem aktuellen Urteil hat der Gerichtshof die notariellen Vollstreckungsbeschlüsse aus Kroatien für nichtig erklärt.

Notare dürfen Geld nicht eintreiben

Allerdings könne nicht davon ausgegangen werden, dass es künftig keine derartigen Schreiben mehr aus Kroatien geben wird, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Der EuGH habe lediglich festgestellt, dass Notare nicht dazu berechtigt sind, offene Strafen im EU-Ausland einzutreiben. Aus Sicht des ÖAMTC könnten kroatische Parkplatzbetreiber aber einen anderen Weg finden, um nicht bezahlte Parkgebühren einzuheben.

Rechtsberatung und Vorsichtsmaßnahmen

Wer ein Schreiben eines Anwalts, Inkassobüros oder eines Notars aus Kroatien in seiner Post findet, sollte sich rechtlich beraten lassen, empfiehlt der ÖAMTC. Mitglieder könnten sich an die kostenlose Rechtsberatung des Klubs werden.

Für künftige Kroatienurlaube rät der Autofahrerklub, genau auf die Bestimmungen vor Ort zu achten, Parktickets mindestens fünf Jahre aufzubewahren und sicherheitshalber ein Foto vom parkenden Fahrzeug samt Parkschein zu machen.

Kein Freibrief

Das EuGH-Urteil ist allerdings kein Freibrief, Parkstrafen, die man im EU-Ausland erhalten hat, nicht zu bezahlen. Nicht bezahlte Parkgebühren können EU-weit vollstreckt werden. Das gilt auch für die Gebühren auf kommunalen Parkplätzen, stellte der Gerichtshof fest. Die Vollstreckung muss allerdings in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen. Da Notare aber keine Gerichte sind, reichen deren Bescheide auch nicht aus.

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