AK verwarnt Parship-Betreiber

Die Arbeiterkammer (AK) hat ein Abmahnverfahren gegen den Betreiber der beiden Singlebörsen Parship und Elite Partner angestrengt. Dabei geht es um nachteilige Parship-Klauseln bei der Vertragsverlängerung und zu hohe Geldforderungen bei Vertragsrücktritt.

Insgesamt wurden drei Onlinepartnervermittler, Parship, eDarling und ElitePartner, überprüft. Besonderes Augenmerk wurde auf die Vertragsdauer, die vereinbarte Leistung sowie Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten gelegt.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen aller drei überprüften Partnervermittler fanden die Konsumentenschützer eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwölf Monate, auch wenn ursprünglich ein Vertrag für nur sechs Monate abgeschlossen wurde. Das kann teuer werden, wenn die Kündigungsfrist übersehen wurde.

Hinweis vor Vertragsverlängerung nötig

Die Konsumentenschützer haben nun gegen den Betreiber von Parship und ElitePartner ein Verbandsverfahren eingeleitet, weil ihrer Meinung nach den Erfordernissen für eine wirksame automatische Vertragsverlängerung nicht entsprochen werde. Denn nach dem Konsumentenschutzgesetz reiche es nicht aus, dass diese bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Außerdem müssten die Partnersuchenden rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrages einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die Situation - kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung - klarmacht.

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dpa/Karl-Josef Hildenbrand

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Hohe Kosten auch bei rechtzeitigem Widerruf

Ebenfalls gerichtlich gehen die Konsumentenschützer gegen einen ihrer Meinung nach zu hohen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen bei einem Rücktritt vor, auch wenn darauf bereits bei Vertragsabschluss hingewiesen werde. Die betroffenen Kunden werden laut AK mit Forderungen bis zu drei Viertel des Gesamtpreises konfrontiert.

Parship argumentiert mit der vereinbarten Kontaktgarantie: Kamen fünf der garantierten Kontakte zustande, wird der höchste Wertersatz in Höhe von 75 Prozent des Gesamtpreises verrechnet, bei weniger Kontakten entsprechend weniger. Bei zwei Kontakten bedeutet das beispielsweise einen Wertersatz in Höhe von 40 Prozent des Gesamtpreises. Ein derart hoch bemessener Wertersatz könne zur Untergrabung des gesetzlichen Widerrufsrechts führen, begründet die AK ihre Verbandsklage.

Möglichkeit, online zu kündigen, fehlt

Auf AK-Kritik stößt auch, dass bei allen drei geprüften Anbietern zwar ein Vertragsabschluss online direkt auf der Website, dort aber nicht ein Rücktritt beziehungsweise eine Kündigung des kostenpflichtigen Profils möglich ist. Dies muss in Textform - E-Mail, Brief oder Telefax - erfolgen.

Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular stellt lediglich eDarling mit den übermittelten Unterlagen zur Verfügung. Bei Parship und ElitePartner ist es nur über einen Link abrufbar. Das ist nach Ansicht der Konsumentenschützer nicht ausreichend. Es müsste auf Papier oder per E-Mail ausgefolgt werden.

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