Teure Honorare bei Fluggast-Helferportalen

Wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Private Fluggast-Helferportale fordern dieses Geld für die Passagiere ein. Als Honorar verlangen sie bis zu 50 Prozent der Schadenersatzzahlung. Es geht aber auch günstiger.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1

Bei ihrem Rückflug aus den USA musste eine Grazer Reisegruppe eine 24-stündige Verspätung in Kauf nehmen. Der Lufthansa-Flug aus Orlando wurde wegen eines technischen Defekts annulliert. Nach Rückfrage bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer (AK) Steiermark erfuhren die Grazer, dass ihnen bei einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern Entschädigungszahlungen von 600 Euro pro Kopf zustehen. Nach einem Interventionsschreiben an die Lufthansa, wurde dieser Betrag auch überwiesen.

Honorar von bis zu 50 Prozent

Derart reibungslos gingen solche Fälle aber nicht immer über die Bühne, so AK-Experte Herbert Erhard. Häufig suchen Konsumenten zunächst im Internet nach Unterstützung und stoßen dort auf eine Vielzahl von Fluggast-Helferportalen. Darunter auch der Anbieter Airhelp mit Sitz in Hong Kong. Bei diesem wird ein Honorar von bis zu 50 Prozent der Schadenssumme einbehalten.

Gegenüber help.ORF.at begründet das Unternehmen die Kosten. "Es gilt zu bedenken, dass damit sämtliche Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare und die zusätzliche interne Bearbeitungskosten abgedeckt werden müssen“, so Philippe Strässle, Geschäftsführer von Airhelp Schweiz. Bei einer durchschnittlichen Entschädigung von rund 300 Euro pro Kunde entsprächen die 25 Prozent Rechtsweggebühr einem Betrag von 75 Euro. „Sollte der Passagier einen eigenen Juristen mit dem Fall beauftragen, wäre allein dessen Honorar bereits ein Vielfaches davon“, so Strässle.

EU-Claim und Fairplane.de laut Test.de empfehlenswert

Stiftung Warentest und die Zeitung Finanztip haben die Fluggast-Helferportale einem Test unterzogen. Als Sieger gingen die Unternehmen EU-Claim aus Deutschland und der österreichische Anbieter Fairplane.de hervor.

Mit rund 30 Prozent Erfolgshonorar sei aber auch hier zu rechnen, so AK-Experte Erhard. Der Gründer und Geschäftsführer von Fairplane.de, Andreas Sernetz, argumentiert, dass eine Serviceleistung unter diesem Betrag nicht durchzuführen sei. „Wir beschäftigen über 30 Mitarbeiter und finanzieren mehr als 1.000 Klagen im Monat. Das ist ein großer Aufwand“, so Sernetz.

Nur wenige Konsumenten wagen Klagsweg alleine

Die Musterprozesse von Arbeiterkammer und VKI reichen aus seiner Sicht nicht aus, um möglichst vielen Konsumenten zu ihren Entschädigungen zu verhelfen. Die einzige Sprache, die Fluggesellschaften verstehen würden, sei es zu klagen. „Die Firmen zahlen erst, wenn die Klage bei Gericht eingereicht und bezahlt ist. Von 100 Prozent der Leute, die eine Entschädigung bekommen sollten, reichen nur zwei Prozent eine Klage ein“, so Sernetz.

AK: Klage nicht immer nötig

Zu klagen, sei aber nur der letzte Schritt, meint Konsumentenschützer Erhard von der AK Steiermark. Innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren, hätte man genug Zeit, kostengünstiger zu seinem Recht zu kommen. Zu allererst empfiehlt er, sich genau zu erkundigen, ob einem tatsächlich Entschädigungszahlungen zustehen. Dies können Reisende etwa bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte oder bei einer Konsumentenschutzeinrichtung tun. Wenn die Prüfung zu einem positiven Ergebnis komme, würde man dort kostenlos unterstützt.

Erst wenn dann keine Erfolge erzielt werden, sei es sinnvoll, sich an ein seriöses Fluggast-Helferportal zu wenden. Die AK unterstützt ihre Mitglieder kostenlos, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich unterstützt Konsumenten ebenfalls kostenlos, der Verein für Konsumenteninformation hilft gegen eine geringe Beratungsgebühr.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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