Rechtsschutzversicherungen: Tipps und Tücken

Ob beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder einer Reisebuchung im Internet - ein Streit zwischen Vertragspartnern kann schnell in einem teuren Gerichtsverfahren enden. Rechtsschutzversicherungen sollen in diesem Fall dabei helfen, die Kosten dafür zu decken. Doch immer wieder verweigern Versicherungen die Kostenübernahme oder kündigen sogar den Vertrag. Worauf Konsumenten achten sollten.

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Wenn bei überhöhten Rechnungen vom Handwerker oder Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall Probleme auftauchen und jeder Versuch einer gütlichen Einigung scheitert, bleibt oft nur noch der Klagsweg. Doch aus Angst vor ausufernden Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige verzichten viele lieber auf ihr gutes Recht. Um zumindest das finanzielle Risiko abzufedern, werden Rechtsschutzversicherungen angeboten.

Ausschlussgründe im Kleingedruckten

Für Laien seien diese Versicherungen oft schwer zu durchschauen, so Gabi Kreindl, Versicherungsexpertin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Viele Verbraucher seien überrascht, wenn ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme ablehnt oder sie nach einem Schadensfall gekündigt werden, so ihre Erfahrungen aus der VKI-Beratung. Konsumenten würden oft erst im Nachhinein das Kleingedruckte in ihrem Versicherungsvertrag genauer durchlesen. Dort finden sie dann meist eine ganze Reihe von Ausschlussgründen: Zum Beispiel kann die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen, wenn Alkohol im Spiel war oder wenn es gar keine Aussicht gibt, den Streitfall zu gewinnen.

Aktenberg

ORF.at/Zita Klimek

Rechtsschutzversicherungen sollen im Streitfall die Kosten tragen

Lange Wartefristen als Falle

Bei einer Schadensablehnung sollten Verbraucher genau hinterfragen, warum die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will. Oft würden Versicherer zunächst einmal eine Schadensablehnung zuschicken. Es lohne sich, hier hartnäckig zu sein. „Lassen Sie sich den betreffenden Ausschlussgrund schriftlich geben und sehen Sie in den Bedingungen nach, ob das auch so drinnen steht“, so die VKI-Expertin.

Zur Falle für Konsumenten könnten auch Wartefristen werden. Eine neue Rechtsschutzversicherung übernimmt erst nach drei bis zwölf Monaten einen Schadensfall. Bis dahin gibt es keinen Versicherungsschutz. Wer nur den Anbieter wechselt, solle daher die alte Versicherung als Überbrückung beibehalten. Häufig würden Versicherungen Kunden auch bereits nach dem ersten Schadensfall kündigen, so Kreindl. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter sei dann gar nicht so einfach. Denn der neue Versicherer würde zuerst nachfragen, ob man schon einmal gekündigt wurde und lehne dann möglicherweise dankend ab.

All-Risk-Pakete gibt es nicht

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich also zuerst gründlich informieren. „Fragen Sie sich, ob Sie das überhaupt brauchen und welche Teilbereiche unbedingt gedeckt sein sollen“, so die Konsumentenschützerin. Wer sich alleine nicht zurechtfindet, könne sich bei einem Versicherungsmakler informieren, der auch für seine Empfehlungen hafte.

Auch mit der besten Rechtsschutzversicherung lässt sich nicht jedes denkbare Risiko absichern. Komplett-Pakete für den Privat-Rechtsschutz decken jedoch viele Bereiche ab: Vom Strafrecht, über Schadenersatz bis zu Eigentums- und Mietrechtsangelegenheiten, dem Familienrecht und dem Verkehrsrecht. Daneben bieten die Versicherungen auch reine KFZ-Rechtsschutzversicherungen an. Die jeweiligen Angebote direkt zu vergleichen ist oft schwierig, weil sie Unterschiedliches beinhalten.

Große Prämienbandbreite beim KFZ-Rechtsschutz

Als Richtwert hat der VKI für ein Komplett-Paket Kosten von 250 bis 300 Euro pro Jahr ermittelt. Die Jahresprämie beim reinen Verkehrsrechtsschutz beträgt zwischen 40 und 120 Euro pro Jahr. Da lässt sich Einiges einsparen. Komplett-Pakete können außerdem nach dem Bausteinprinzip beliebig erweitert werden. Der VKI empfiehlt, neue Angebote genau zu prüfen. Mobbing- oder Stalkingrechtsschutz oder der Datenrechtsschutz würden sich zwar gut verkaufen, aber nur wenig mehr an Leistungen beinhalten, so Versicherungsexpertin Kreindl.

Autounfall

ORF.at/Rafaela Steckbauer

Bei Versicherten ist der Fahrzeug-Rechtsschutz am stärksten nachgefragt

Zu Vorsicht rät der VKI auch, wenn Versicherungen von sich aus eine Vertragsanpassung anbieten würden. Die Prämien könnten zwar geringer sein, dafür aber wichtige Leistungen wegfallen. Ob Komplett-Paket oder nur KFZ-Rechtsschutz – bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man auf jeden Fall das Kleingedruckte genau lesen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit der Versicherung können der Makler, eine Verbraucherschutzorganisation oder die Schlichtungsstelle des Versicherungsverbands weiterhelfen.

Karin Fischer, help.ORF.at

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