Widerruf bei Onlinepartnerbörse kann teuer werden

Wer sich bei Onlinepartnervermittlern registriert, kann ganz schön zur Kasse gebeten werden. Für eine Premium-Mitgliedschaft von sechs Monaten musste eine Konsumentin knapp 300 Euro hinblättern. Nach nur einem Tag widerrief sie den Vertrag. Trotzdem wurden ihr 120 Euro in Rechnung gestellt.

Wer sich bei einer Onlinepartnervermittlung anmeldet, zahlt nicht zu knapp, meldet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in einer Aussendung. Stolze 296,51 Euro soll eine Konsumentin für eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft bezahlt haben. Nur einen Tag nach der Anmeldung widerrief sie ihren Vertrag. Gerade einmal zwei Kontakte seien in dieser Zeit zustande gekommen. Trotzdem habe ihr der Anbieter eine Nutzungsgebühr, einen so genannten „Wertersatz“, in der Höhe von 118,60 Euro verrechnet.

Partnerbörsen verlangen bis zu 50 Prozent Stornogebühr

Beschwerden über Partnerbörsen sind für die Konsumentenschützer des EVZ nichts Neues. Sie empfehlen, den Anbietern von Onlinepartnervermittlungen grundsätzlich mit höchster Vorsicht zu begegnen. Generell gilt: Kunden von Onlinepartnerbörsen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei fristgerechtem Widerruf muss der Mitgliedsbeitrag rückerstattet werden. Der Haken: Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man beispielsweise mit anderen Singles in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter einen so genannten Wertersatz verlangen.

Die Partnerbörsen fordern oft über 50 Prozent der Kosten einer Mitgliedschaft. Begründet wird das damit, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit anderen Mitgliedern Kontakt aufgenommen hätten. Unter Kontakt verstehen die Partnerbörsen das Schreiben von Nachrichten, eine Fotofreigabe und das Drücken von Buttons („Kompliment“, „Zuzwinkern“). Ein Treffen oder längere Korrespondenz sei nicht erforderlich, es genügt eine kurze Nachricht.

Auf das Kleingedruckte achten

Bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen, lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam durch. Gerade bei Partnerbörsen sei es oft so, dass ein scheinbar günstiges oder sogar kostenloses Angebot den Konsumenten plötzlich teuer zu stehen komme, meint EVZ-Experte Reinhold Schranz.

Der Jurist empfiehlt außerdem: „Machen Sie Screenshots von den einzelnen Schritten bis zum Vertragsabschluss und speichern Sie die AGB ab. Die Firma muss diese zur Verfügung stellen.“ Eine Website könne rasch geändert werden und dann werde es schwer, nachträglich zu beweisen, wie diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gestaltet war und wie die Inhalte formuliert waren, so Schranz.

Genaue Kosteninformation einholen

Erkundigen Sie sich schon bei der Anmeldung nach der Dauer des Abos, den Kündigungsfristen und der Kündigungsform. Ein formlose Mail, ein Brief oder Fax sollten genügen, um die jeweiligen Bedingungen anzufordern. Bringen Sie vor Vertragsabschluss in Erfahrung, ob und welchen Wertersatz der Anbieter berechnen wird.

Wenn Sie gleich nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen das Service nicht zusagt, dann empfiehlt der EVZ-Experte die Partnerbörse nicht mehr zu besuchen und keine Mitglieder zu kontaktieren: „Widerrufen Sie den Vertrag. So vermeiden Sie hohe Wertersatzforderungen“, so Schranz.

Sollte bei dem Abo eine automatische Verlängerung vorgesehen sein, rät das EVZ, diese bereits beim Vertragsabschluss abzulehnen. Auf diese Weise vermeide man spätere Streitigkeiten mit der Partnerbörse.

Achtung: Das Löschen eines Profils führt in der Regel nicht zur Beendigung des Abos.

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