Schiffsfonds: Bank haftet wegen Beratungsfehlern
Die Hypo hätte die Kunden insbesondere über die hohen „Weichkosten“ bei den geschlossenen MPC-Fonds aufklären müssen. Der OGH sprach den klagenden Anlegern, einem Lehrerehepaar, 100 Prozent Schadenersatz zu. Das teilten der VKI sowie der frühere VKI-Rechtsschef Peter Kolba, nunmehr selbstständiger Verbraucherschützer, mit.
Bei den Fonds von MPC, vor allem den Schiffsfonds und den Immobilienfonds, die in den Niederlanden investieren („Hollandfonds“), waren die Gebühren, die nicht in die Anschaffung der Objekte flossen, sehr hoch. Einschließlich des fünfprozentigen Ausgabeaufschlags an die Bank (Agio) betrugen die Weichkosten zwischen 17 und 34 Prozent des Beteiligungskapitals.
Keine Mitschuld beim Anleger
Die MPC-Fonds waren geschlossene Fonds - die Anleger wurden juristisch gesehen Kommanditisten der einzelnen Gesellschaften. Das Geld, das die Fonds ausschütteten, kann daher zurückverlangt werden, bei MPC-Produkten ist das manchmal auch geschehen, jetzt laufen zahlreiche Anlegerklagen gegen MPC und auch Vermittler.
Im VKI-Musterfall hat der OGH die Hypo Steiermark in die Pflicht genommen. Den Anleger treffe puncto Risikoaufklärung kein Mitverschulden. Es wäre nicht seine Pflicht gewesen, sich den Kapitalmarktprospekt selbst zu beschaffen. Es sei Aufgabe der Bank, über das aufzuklären, was für die Anlageentscheidung wesentlich ist. Die Bank hatte argumentiert, man hätte aus dem Kapitalmarktprospekt den Weichkostenanteil rechnerisch nachvollziehen können. „Pech nur, dass dieser Kapitalmarktprospekt hier (und auch sonst nie) den Kunden nicht ausgefolgt wurde“, so Kolba.
Weitere Klagen wegen riskanter MPC-Produkte
Für VKI-Chefjurist Thomas Hirmke hat die OGH-Entscheidung Mustercharakter für die drei Sammelklagen des VKI gegen die Hypo Steiermark und die MPC-Österreich-Tochter CPM. Der Gesamtstreitwert der drei VKI-Klagen beläuft sich auf drei Mio. Euro - mehr dazu in Dritte Sammelklage gegen steirische Hypo.
Publiziert am 13.02.2017