Streaming-Abos bald auch im EU-Ausland nutzbar

Kunden kostenpflichtiger Streamingdienste sollen diese in Zukunft in anderen EU-Ländern nutzen können. Bisher ist der Zugriff auf Filme, Musik und Spiele aufgrund verschiedener Rechtssituationen oft nur im Heimatland möglich. Das soll sich nach dem Willen der EU ab 2018 ändern.

Wer in Deutschland ist, darf sich sich den Videobeitrag auf einer Webseite ansehen, wer aus Österreich kommt, nicht: Geoblocking nennt sich die Technik, mit der es möglich ist, Inhalte nur für Benutzer aus bestimmten Ländern freizuschalten. Um das Ende dieser geografischen Sperren tobte lange Zeit ein heftiger Konflikt, nun haben sich EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament geeinigt.

Kostenpflichtige Abos im Urlaub nutzen

Die Einigung sieht vor, dass Nutzer künftig im Urlaub, auf Dienstreisen oder bei Studienaufenthalten im EU-Ausland ihre kostenpflichtigen Abonnements bei diesen Anbietern ohne Einschränkung nutzen können. „Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“, so der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Dies ist bisher wegen der normalerweise auf einzelne Länder beschränkten Lizenzrechte nicht möglich.

Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland zumindest die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.

Hälfte der EU-Bürger nutzt Streamingdienste

Wird ein Gratisabo eines Streamingdienstes oder werden frei verfügbare Inhalte genutzt, gelten die neuen Regeln indes nicht. Freiwillig darf aber jeder Anbieter seinen Nutzer den EU-weiten Streamgenuß ermöglichen. Nach Angaben der EU-Kommission verwenden derzeit 49 Prozent der Internetnutzer Streamingdienste.

Der Kompromiss muss noch formell von den Mitgliedstaaten im Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Möglicherweise könnte die Volksvertretung bereits im April abstimmen. Nach der offiziellen Zustimmung beider Institutionen tritt der Beschluss dann neun Monate nach Erscheinen im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Dies könnte also zum Jahresbeginn 2018 der Fall sein.

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