EU nimmt Onlinehändler unter die Lupe

Ob Hotelbuchungen, Heimelektronik oder Computerspiele: Europäische Konsumenten haben womöglich jahrelang zu viel beim Onlineshopping bezahlt. Mit Abmachungen sollen Reiseveranstalter, Videospielanbieter und Elektrohändler die Preise künstlich hoch gehalten und einen Wettbewerb verhindert haben. Die EU leitete nun Ermittlungen gegen mehr als ein Dutzend großer Firmen ein.

Die Kartellwächter glauben, dass Abmachungen zwischen großen Reiseveranstaltern (Kuoni, Rewe, Thomas Cook, TUI) und Hotels dazu geführt haben könnten, dass Kunden nicht auf in anderen EU-Staaten geltende Onlineangebote zugreifen konnten. Der Verdacht: Den Konsumenten würden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen.

Hälfte der EU-Bürger kauft im Internet ein

Die Überprüfungen sind Teil einer größeren Untersuchung der Brüsseler Behörde, die sich den Abbau von Barrieren beim Internethandel zwischen den Mitgliedsländern zum Ziel gesetzt hat. 2015 bestellte mehr als die Hälfte aller erwachsenen EU-Bürger Waren oder Dienstleistungen im Internet, in einigen Ländern waren es sogar mehr als 80 Prozent. Nur 15 Prozent kauften allerdings in anderen EU-Ländern ein.

„Es gibt Hinweise darauf, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Onlinehandel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern“, begründete die EU-Behörde die Verfahren. Im EU-Binnenmarkt - das gilt auch für den Onlinehandel - müssen Kunden aber aus allen Ländern die Möglichkeit haben, auf die jeweils günstigsten Angebote in anderen EU-Staaten zuzugreifen.

Auch bei Unterhaltungselektronik zu viel bezahlt?

Desweiteren steht der Verdacht im Raum, dass die Elektrohersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer europäische Onlinehändler daran gehindert haben, die Preise für ihre Technik frei festzulegen.

Ein solches Vorgehen sei in der heutigen Zeit besonders gravierend, weil viele Händler die Preise bei der Konkurrenz von Software überwachen lassen und ihr eigenes Angebot darauf abstimmen. Damit könne ein solches künstliches Hochhalten der Preise einen breiteren Einfluss auf den Markt gehabt haben.

Verdacht auf Geoblocking bei Spielepublishern

Auch Spieleanbieter sind im Visier der EU-Wettbewerbshüter. Sie vermuten, dass die fünf Siele-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax beim Verkauf ihrer Spiele über die populäre Onlineplattform Steam zum sogenannten Geoblocking gegriffen hätten. Das bedeutet, dass Titel für Verbraucher nicht grenzübergreifend verfügbar waren

Gesteuert worden sei die Verteilung durch die Aktivierungsschlüssel für die Software, die es zu jedem verkauften Spiel gibt, vermutet die Kommission. Manche der Aktivierungsschlüssel seien nur in einzelnen Ländern wie Tschechien oder Polen gültig gewesen. Deshalb prüft sie nun die bilateralen Vereinbarungen zwischen Steam und den Spieleanbietern.

Bei Verstoß drohen umsatzabhängige Geldbußen

Das Verfahren bedeute keine Vorverurteilung, betont die Kommission. Die Behörde wird nun die Fälle im Detail prüfen und dabei auch die betroffenen Unternehmen einbeziehen. Sollte die EU-Kommission nach der möglichen Einleitung eines Verfahrens Wettbewerbsverstöße feststellen, drohen den betroffenen Firmen am Ende Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

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