Fitnessstudios: Worauf Einsteiger achten sollten

Ob Neujahrsvorsätze oder der Ausblick auf die kommende Badesaison: Zu Beginn des Jahres beschließen besonders viele Österreicherinnen und Österreicher, ein Fitnessstudio zu besuchen. Da es sich bei den Verträgen meist um längerfristige Bindungen handelt, sollten Trainingswütige hier genau hinschauen.

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In Österreich gibt es mehr als 1.000 Fitnesscenter, die Trainierfreudige mit ihren Angeboten locken. Im vergangenen Jahr waren 740.000 Frauen und Männer in einem Studio angemeldet, für das sie pro Monat durchschnittlich 50 Euro bezahlt haben. Ob sie das Angebot dann auch tatsächlich in Anspruch genommen haben, steht auf einem anderen Blatt. Denn viele bemerken bereits nach wenigen Wochen, dass die Trainingsfreude gar nicht so groß ist oder die guten Vorsätze doch nicht halten. Umso wichtiger ist es, sich den Vertrag mit dem Fitnessstudio genau anzusehen.

Wie lange läuft ein Vertrag?

Bei fast allen Fitnessstudios müssen sich Einsteiger für einen längeren Zeitraum binden. Die Verträge sind fast immer unbefristet, meist sehen sie einen einjährigen, zweijährigen oder sogar dreijährigen Kündigungsverzicht vorsehen. Doch nicht jeder Kündigungsverzicht ist auch rechtlich zulässig, sagt Robert Mödlhammer von der Arbeiterkammer Wien.

Zwei Jahre und mehr darf ein Fitnesscenter nicht als Mindestbindungsdauer in den Vertrag schreiben. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden. In der Praxis bedeutet das: Wer einen Dreijahresvertrag unterschrieben hat, kann jederzeit aussteigen, weil es sich um keine rechtsgültige Vereinbarung handelt. Einsteigern rät der Jurist, sich gar nicht erst länger als ein Jahr zu binden.

Wann kann eine Kündigung erfolgen?

Unbefristete Verträge werden in der Regel nach Ablauf des Kündigungsverzichts automatisch verlängert. Rechtlich einwandfrei ist das aber nur unter bestimmten Bedingungen, sagt Mödlhammer. „Diese automatische Verlängerung durch Stillschweigen wird nur dann wirksam, wenn sie im Vertrag bereits vorgesehen war.“ Außerdem muss das Unternehmen die Kunden auf die anstehende Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

Vorzeitig zu kündigen sei nur unter bestimmten Umständen möglich, ergänzt der Jurist. Das wären ungewöhnliche Erkrankungen oder berufliche Veränderungen, die selbst nicht gewählt wurden. Dann haben die Kunden im Normalfall das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Gleiches gilt, wenn sich die ursprünglich vereinbarten Leistungen verändern: Zieht das Fitnessstudio weg und der Anfahrtsweg wird länger, stehen plötzlich keine Duschen mehr zur Verfügung oder fallen bestimmte Trainingsgeräte weg, kann der Vertrag aufgelöst werden.

10er-Block oder Kursgebühr?

Bei 10er-Blocks für Kurse wie Spinning, Pilates oder Yoga geben viele Fitnessstudios an, dass diese nur wenige Monate gültig seien. Das hält rechtlich jedoch nicht: Ein 10er-Block ist einem Gutschein gleich zu setzen und der darf nicht nach kurzer Zeit verfallen. Laut Mödlhammer gehen die Konsumentenschützer derzeit davon aus, dass eine Gutschein oder 10er-Block zumindest drei Jahre lang gültig bleiben muss.

Bei Kursen, die für einen gewissen Zeitraum gebucht und bezahlt werden sieht es dagegen anders aus. Versäumt man eine Einheit hat man nicht automatisch das Recht, diese Einheit nachzuholen oder die Kosten erstattet zu bekommen.

Tipps für Einsteiger

Auch bei einer längeren Bindung sollte man die Gebühren monatlich überweisen, unter anderem für den Fall, dass das Fitnessstudio Pleite geht. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte man den Vertrag natürlich gut durchlesen und eine Kopie verlangen. Denn immer wieder werde hier mit unlauteren Tricks gearbeitet, berichtet die Arbeiterkammer. Beschwerden habe es in der jüngsten Zeit vor allem über kleinere Studios gegeben, die Spezialtrainings mit Vibrationsplatten anbieten oder Behandlungen mit Strom oder Wärme.

Hier würde den Kundinnen beim Probetraining ein vermeintliches Informationsblatt zur Unterschrift vorgelegt, das sich später als Einjahresvertrag herausstellt. „Die Unterschrift wird geleistet, ohne das Formblatt genau durchgelesen zu haben, im Endeffekt ist es aber ein wirksamer Vertrag, der auch einzuhalten ist“, sagt Mödlhammer.

Jenen, die zum ersten Mal vorhaben, ein Fitnessstudio zu besuchen rät er ein mehrmonatiges Probeabo zu nehmen, auf jeden Fall aber öfter als einmal zu Schnuppern. Denn ob sich die regelmäßigen Besuche in der Kraftkammer wirklich in den Alltag integrieren lassen, zeigt sich erst nach einige Zeit.

Marlene Nowotny, help.ORF.at

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