Verfahren gegen Volkswagen in Polen
Im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal bei Volkswagen ist gegen den Autobauer in Polen ein Verfahren wegen Irreführung von Kunden auf den Weg gebracht worden. Die Affäre betreffe in Polen eine „große Zahl“ von Autofahrern, teilte die polnische Kartellbehörde am Donnerstag mit. Das Vorgehen des Autobauers könne den Interessen von Verbrauchern geschadet und gegen Umweltvorschriften verstoßen haben.
Kartelllbehörde: Kollektiver Schaden für Verbraucher
Das Verfahren richtet sich gegen die Volkswagen Group Polska. Die Kartellwächter können am Ende zu dem Schluss kommen, dass Verbrauchern durch die Diesel-Affäre ein „kollektiver Schaden“ entstanden sei. Dem Autobauer droht dann unter anderem ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Umsatzes.
Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselautos verschiedener Marken die illegale Software eingebaut zu haben, die die Testwerte nach unten manipulierte. In Polen sind nach Angaben des Unternehmens 140.000 Fahrzeuge betroffen.
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Publiziert am 19.01.2017