Verbesserungen für Fahrer von Mietwagen

Die intransparente Preisgestaltung mancher Mietwagenfirmen ist Konsumentenschützern schon länger ein Dorn im Auge. Fünf große Anbieter gelobten im vergangenen Jahr Besserung und setzten sich mit Verbraucherschützern und der EU-Kommission an einen Tisch. Nun liegen Ergebnisse vor. Die Geschäftsbedingungen sollen kundenfreundlicher werden.

Fünf große Mietwagen-Unternehmen versprechen ihren Kunden klarere Preisangaben und Geschäftsbedingungen. Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt haben entsprechende Zusagen gemacht, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte.

Beschwerden mehr als verdoppelt

Die Kommission hatte gemeinsam mit nationalen Verbraucherschützern und der britischen Wettbewerbsbehörde mit den Firmen verhandelt, nachdem sich Verbraucher in zunehmendem Maß beklagt hatten. Die Zahl der Beschwerden hätte sich in der Zeit von 2010 bis 2016 verdoppelt, so die Kommission.

Nach den neuen Regeln müssen im Buchungspreis künftig alle unvermeidbaren Kosten enthalten sein. Etwa zusätzliche Gebühren, die wegen der Vorschrift für Winterreifen in einigen EU-Ländern entstehen. Darüber hinaus müssen die wichtigsten Dienstleistungen der Autovermietung klar und verständlich aufgelistet werden, zum Beispiel die Stornobedingungen.

Autovermieter müssen Schäden nachweisen

Zudem müsse es gut verständliche Angaben zu wichtigen Eckdaten geben, etwa zu im Tarif enthaltenen Kilometern, Regelungen zum Tanken, Stornierungen oder Kaution. Es müsse auch deutlich werden, welchen Mehrwert Zusatzversicherungen gegenüber Standardleistungen bieten. Wenn der Anbieter Kosten für Schäden abrechnen will, muss er diese belegen, bevor er Geld abbucht. Kunden sollen außerdem Gelegenheit bekommen, Widerspruch einzulegen.

Mehr Rechte werden den Kunden zudem bei der Schadensregulierung eingeräumt. Die Autovermieter müssen künftig Schäden nachweisen und eine entsprechende Reparaturrechnung oder ein Gutachten vorlegen, bevor die Kreditkarte des Fahrers belastet werden darf. Zusätzlich kann der Verbraucher die Entscheidung anfechten, bevor er die Rechnung bezahlen muss.

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